Mit ihrer 3. Verfassungsbeschwerde bekämpfen Anwälte Covid-Verordnungen.
Wien. Wieder Post für den Verfassungsgerichtshof von den renommierten Anwälten Alexander Scheer und Florian Höllwarth. Die beiden Juristen haben Freitagabend ihre 3. Covid-Beschwerde bei Österreichs Höchstgericht eingebracht. Diesmal geht es um die Beschränkungen in der Nacht-Gastronomie.
Die Betreiberin einer Cocktailbar moniert, dass sie nur noch geimpfte oder genesene Gäste bewirten darf. Im Gegenzug zu früher darf sie negativ getestete und damit gesunde Besucher nicht mehr in ihre Bar lassen.
Für Höllwarth und Scheer ein Unding: „Die Schlechterstellung einer negativ auf CoV2 getesteten Person gegenüber einer geimpften ist wissenschaftlich und auf Fakten basierend nicht belegbar und somit gleichheitswidrig und als willkürlicher politischer Akt anzusehen“, argumentieren sie. Wären die zugrunde liegenden Verordnungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse erlassen worden, dürften Geimpfte und Genesene keine Privilegien gegenüber negativ Getesteten erhalten.
Darüber hinaus greife die bekämpfte Norm in die Erwerbsfreiheit der Gastronomen in unzulässiger Weise ein.