Schärfere Kontrollen. Maskenpflicht auch outdoor, Quarantäne-Bestimmungen.
Kontrollen und Strafen-Verschärfung
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Aktion scharf bei 2G-Kontrollen nächste Woche
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Kontrollpflicht im Handel: An Interaktionspunkten (z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen; ab 11. Jänner)
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Sämtliche Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch Covid-Maßnahmen kontrollieren.
- Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen gegen Covid-Maßnahmen (ab 3. Februar).
- Erhöhung der Strafen (ab 3. Februar)
Quarantäne: Neue Regelung ab 8. Jänner
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Künftig gibt es kein K1 oder K2 mehr, sondern nur noch Kontaktperson.
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Wer 3 Mal immunisiert ist, oder, wenn alle Beteiligten beim Treffen eine FFP2-Maske getragen haben, gilt künftig nicht mehr als Kontaktperson. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können.
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Alle Kontaktpersonen können sich am 5. Tag mit PCR freitesten
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Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2-Maske auch weiterhin zur Arbeit erscheinen.
- Positiv getestete Personen können sich ab dem 5. Tag freitesten.
- Auf Märkten und Fußgängerzonen
Auf Märkten und Fußgängerzonen ab 11. Jänner
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FFP2-Maske auch outdoor, wo kein 2-Meter-Abstand möglich ist, beispielsweise auf Märkten, in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen etc. (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder).
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Bundesländer können zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.
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Home-Office soll (wenn möglich) zur Regel und nicht zur Ausnahme werden. Dazu auch Kommunikation mit den Sozialpartnern.
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Gültigkeit des Grünen Passes für Doppel-Geimpfte auf 6 Monate reduziert (ab 1. Februar). Dreifach-Geimpfte: weiter 9 Monate.