Ein 80-Jähriger ist wegen vorsätzlicher Gefährdung durch Corona verurteilt worden.
Wien. Äußerst mild fiel das Urteil für einen Wiener Pensionisten (80) vergangene Woche bei Gericht aus. Der 80-Jährige war wegen eines Wasserschadens in seinem Bad ohne FFP2-Maske und trotz positiven Corona-Tests hinauf in die Wohnung seines Nachbarn in Wien-Simmering gegangen, um ihn auf das Problem hinzuweisen. Dabei betrat der Beschuldigte sogar die Wohnung, in der sich eine Frau und Kinder befanden, um sich ein Bild machen zu können. Der Senior war zu den Vorwürfen geständig. Statt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe erstritt sein Verteidiger Nikolaus Rast ein Urteil von drei Monaten bedingter Haft.