Ermittlungen nicht eingestellt

Ehrenmord: Jetzt Vater im Visier

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Volle Berufung gegen Urteil meldet Star-Verteidiger Niki Rast an – und wirft dabei spannende Frage auf. 

Nicht einmal eine Stunde lang haben die Geschworenen beraten und ihr Urteil fiel einstimmig aus: lebenslang für den afghanischen anerkannten Flüchtling Hikmatullah S., der seine Schwester Bakhti mit 28 Messerhieben erstochen hat – weil die junge Frau wegen einer (von den Eltern angedrohten) Zwangsehe ins Krisenzentrum geflüchtet war und alles in ­allem zu westlich lebte.

Auch Täter nur Opfer 
von Familienoberhaupt

„Ich habe es für die Kultur getan“, zeigte sich der vermutlich knapp 21-Jährige von Anfang an geständig. Doch was er damit meint, nämlich, dass er möglicherweise selbst nur im Auftrag eines anderen gehandelt hat, blieb er bis zuletzt schuldig. Weil er selbst ein Opfer ist? Auch Hikmatllauh war vor seinem Vater mehrmals geflüchtet, weil ihn dieser mit dem Gürtel grün und blau geschlagen hatte. Gab der Vater der streng muslimischen Familie den Auftrag, die rebellierende Tochter (es gibt übrigens neun weitere Kinder) zu töten?

Wie ÖSTERREICH erfuhr, sind diesbezügliche Ermittlungen trotz gegenteiliger Gerüchte nicht eingestellt! Doch bisher gibt es nur Indizien, und es sieht nicht danach aus, als dass sein Sohn trotz der nicht rechtskräftigen lebenslangen Haftstrafe je gegen das Familienoberhaupt auspacken wird. Für den Vater gilt die Unschuldsvermutung.

Der Anwalt des Verurteilten, Niki Rast, hat jedenfalls gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde – wegen des seiner Meinung nach nicht zu 100 Prozent geklärten Alters seines Klienten – und volle Berufung gegen die Höhe der Strafe angemeldet: „Es gab doch viele Milderungsgründe. Er hat sich gestellt und er war geständig.“ Dann deutet auch Rast eigentlich klar an: „Er war nur das Werkzeug einer anderen Person!“

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