Polizei schilderte gegenüber Strafverfolgungsbehörde Sachverhalt völlig anders - Opfer machte zudem von Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch.
Wien. Im Fall der brutalen Prügelattacke auf eine 40-jährige Frau in der Nacht auf Freitag in Wien-Meidling hat sich die Staatsanwaltschaft die bisher von der Polizei zusammengetragenen Beweisergebnisse noch einmal angesehen. Dass der Verdächtige nun doch in Haft genommen werden könnte, ist dennoch unwahrscheinlich. Das Opfer macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, so die Behörde zur APA.
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Laut Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, wurde der Fall dem zuständigen Journalrichter völlig anders dargestellt. Die Polizei sprach von einer leichten Körperverletzung, deshalb wurde der verdächtige Lebensgefährte der Frau lediglich auf freiem Fuß angezeigt. Aufgrund der Medienberichte wurde dem zuständigen Journalstaatsanwalt klar, dass der Übergriff viel heftiger ausgefallen sein muss. Die von der Polizeipressestelle veröffentlichten Tatortfotos zeigten eine durch die Prügelattacke völlig verwüstete Wohnung mit zahlreichen Blutspuren. Dass die Frau stundenlang und derart heftig in der Wohnung malträtiert wurde, wurde dem Staatsanwalt vonseiten der Polizei nicht so kommuniziert, sagte Bussek.
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Verletzte verweigerte Aussage
Nach der Veröffentlichung durch die Polizei habe der Anklagevertreter mit den Ermittlern noch einmal Kontakt aufgenommen und um "unverzügliches Übermitteln der Beweisergebnisse" gebeten. Da allerdings die Verletzte die Aussage mittlerweile verweigert, sind den Behörden die Hände gebunden. "Die Staatsanwaltschaft hat keine Möglichkeit, eine U-Haft in Aussicht zu stellen", erklärte Bussek. Es wurde ursprünglich wegen Körperverletzung ermittelt. Ohne Aussage des Opfers dürfte das Delikt der Freiheitsentziehung nicht beweisbar sein. Unmittelbare Tatzeugen gibt es nicht. Allerdings kann die Frau bis zur Beendigung des Verfahrens noch ihre Meinung ändern, betonte Bussek.
Der Fall wurde bisher von dem Journalstaatsanwalt behandelt. Nun wird die Causa an den zuständigen Staatsanwalt übergeben, der ebenfalls die Berichte und Beweisergebnisse der Polizei anforderte.
Bereits am Samstag zeigte sich Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) "zutiefst schockiert über das Ausmaß der Brutalität. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass mehr Gewaltschutz von Frauen unabdingbar ist", meinte die Ministerin.
Opfer soll von 40-Jährigem misshandelt worden sein
Das Opfer soll von dem 40-Jährigen in der Nacht auf Freitag in der gemeinsamen Wohnung misshandelt worden sein. Das Paar hatte am Donnerstagabend Freunde zu Besuch. Als diese gegangen waren, gerieten die Österreicherin und der Rumäne in Streit. Über mehrere Stunden hinweg soll der Mann seine Freundin verprügelt haben. Laut Polizei soll er mit diversen Kochutensilien auf sie eingeschlagen, sie mit Gegenständen beworfen und sie mit der Stange des Duschvorhangs gewürgt haben.
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Mehrere Fluchtversuche der Frau blieben zunächst erfolglos, gegen 3.00 Uhr konnte sie davonlaufen. Ein Passant fand die stark blutende Frau auf der Straße. Sie wurde ins Spital gebracht, ihr Lebensgefährte vorübergehend festgenommen, dann aber auf freiem Fuß angezeigt. Der Mann ist bisher unbescholten. Außerdem wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen ihn verhängt. Auch die Frau wurde wegen Körperverletzung angezeigt. Beide waren stark alkoholisiert.
Das sagt die Polizei
In einer Aussendung meldet sich auch die Polizei erneut zu Wort: "Am 11.01.2020 veröffentlichte die Wiener Polizei mittels Presseaussendung die Amtshandlung in Folge eines Beziehungsstreits in Meidling, bei dem ein 40-jähriger Tatverdächtiger seine ebenfalls 40-jährige Lebensgefährtin (beide rumänische Staatsbürger) über mehrere Stunden hinweg geschlagen und misshandelt haben soll. Die Frau wurde von einem Passanten auf der Straße sitzend vorgefunden, der die Polizei verständigte. Der Tatverdächtige wurde noch in der Nacht im Zuge eines koordinierten Zugriffs in seiner Wohnung widerstandslos festgenommen. Beide Beteiligten waren augenscheinlich stark alkoholisiert. Ein Alkovortest bei der Frau ergab einen Messwert von 1,56 Promille. Der Mann verweigerte denselben", schreibt die LPD Wien.
"In der Ersteinvernahme stellte der 40-Jährige die Streitsituation anders dar. Er behauptete, von seiner Lebensgefährtin im Zuge des Streits mit einer Flasche ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Danach sei es zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen. Bei Untersuchungen, die am Tag nach dem Vorfall im Krankenhaus durchgeführt wurden, stellte sich heraus, dass die Gesichtsverletzungen des Mannes von erheblicher Schwere sind. Aufgrund dieser Umstände wurde auch die 40-Jährige wegen des Verdachts der Körperverletzung angezeigt", so der Wortlaut der Aussendung.
"Im Sinne einer objektiven Berichterstattung ist es der Wiener Polizei wichtig, darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall beide Tatbeteiligten sowohl als "Beschuldigte", als auch als "Opfer" geführt werden. Medienberichte, wonach staatsanwaltliche Entscheidungen „auf Unverständnis bei der Polizei“ gestoßen seien, entsprechen nicht der Wahrheit."
Video zum Thema:
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