Weihnachten soll Freude bringen, doch beim Geschenkekauf lauern viele Stolperfallen. Die Arbeiterkammer (AK) Wien warnt vor teuren Fehlern, falschen Erwartungen und unangenehmen Überraschungen nach der Bescherung.
Wer im Geschäft einkauft, hat kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Händlerinnen und Händler entscheiden freiwillig, ob sie ein Geschenk zurücknehmen. Wer sicher gehen will, sollte sich eine schriftliche Bestätigung auf der Rechnung geben lassen. Im Internet ist man besser geschützt, denn dort gilt in der Regel ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Wurde dieses Recht beim Kauf nicht korrekt erklärt, verlängert sich die Frist um ein ganzes Jahr. Trotzdem gelten bestimmte Ausnahmen, etwa bei Konzertkarten.
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Geschenke mit Mängeln sind ebenfalls ein häufiger Ärgerpunkt. Wenn ein Produkt schon beim Kauf fehlerhaft war, greift die gesetzliche Gewährleistung. Diese gilt zwei Jahre lang. In diesem Zeitraum müssen Händlerinnen und Händler reparieren oder ein neues Produkt liefern. Falls das nicht gelingt, haben Konsumentinnen und Konsumenten Anspruch auf eine Preisreduktion oder auf Rückzahlung. Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung und kommt meistens von den Herstellerfirmen.
WK Wien rät: Gutscheine rasch einlösen
Auch bei Gutscheinen sollte man nicht zu lange warten. Wenn ein Unternehmen in die Pleite rutscht, verlieren Gutscheine oft ihren Wert. Zwar kann man Forderungen geltend machen, doch die geringen Rückzahlungsquoten und zusätzliche Kosten für Gerichtsverfahren lohnen sich selten. Die AK Wien rät, Gutscheine möglichst bald einzulösen. Generell behalten Gutscheine bis zu 30 Jahre ihre Gültigkeit. Unternehmen dürfen die Frist nur aus wichtigen Gründen verkürzen.
Wer Geschenke auf Raten kauft, zahlt häufig drauf. Bei Versandhäusern wie Universal liegt der effektive Jahreszins bei rund 21,7 Prozent. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Konsumkredit kostet zwischen neun und elf Prozent. Auch scheinbar günstige Null-Prozent-Finanzierungen können durch versteckte Gebühren teuer werden. Deshalb sollte man sich vor einer Unterschrift genau über alle Kosten und Bedingungen informieren.
Warnung vor Fake-Shops
Ein weiteres Risiko liegt in besonders günstigen Online-Shops. Wer eine unbekannte Website entdeckt, sollte sofort misstrauisch werden. Die AK empfiehlt, das Impressum zu prüfen, Bewertungen zu lesen und keine Zahlungen mit Kryptowährungen zu tätigen. Diese Methode wird oft von betrügerischen Plattformen genutzt. Bei Anbietern aus China oder den USA können außerdem zusätzliche Kosten durch Zoll oder Wechselkurse entstehen. Für mehr Sicherheit kann man den Online-Shop unter www.fakeshop.at/shopcheck überprüfen.
Wer diese Hinweise berücksichtigt, bewahrt sich den Weihnachtsfrieden auch nach dem Geschenkeauspacken.