Trotz Verurteilung

Gruppenvergewaltigung: Können Täter nicht abgeschoben werden?

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Acht Iraker wurden zu insgesamt 90 Jahren Haft verurteilt.

Mit neun bis 13 Jahren ist das Schöffengericht im Wiener Landesgericht am Donnerstagnachmittag nur knapp unter der Höchststrafe für jene acht Iraker geblieben, die in der Nacht auf den 1. Jänner eine junge Frau vergewaltigt haben sollen. Der neunte und älteste Beschuldigte wurde im Zweifel freigesprochen. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.

Ob die neun Iraker nach Verbüßung ihrer Strafen abgeschoben werden, bzw. können, steht nicht fest. "Ein rechtskräftiges Urteil bleibt abzuwarten", stellte Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums fest. Laut Medienberichten habe es jahrelang keine Abschiebungen in den Irak gegeben. Rückführungen gebe es laut Grundböck aber sehr wohl. Ob es sich dabei um freiwillige Rückkehrer oder Abschiebungen handelte, konnte er nicht sagen. Die Zusammenarbeit mit der irakischen Botschaft sei nicht optimal. "Bei einer Rückführung ist die Herausforderung nicht die Ausreise, sondern die Einreise, wofür man die Kooperation des betreffenden Landes benötigt."

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