Geschlossene Einrichtungen sieht die Stadt Wien als letztes Mittel. Das Pilotprojekt für Schwellentäter soll ab Juni starten.
Angesichts der in bestimmten Altersgruppen stark steigenden Zahlen will die Arbeitsgruppe "Kinder- und Jugendkriminalität", die von der Landespolizeidirektion Wien und dem Bundeskriminalamt geführt wurde und in der Vertreterinnen und Vertreter aller wesentlichen Organisationen saßen, mit einem Fünf-Punkte-Programm dagegenhalten. Dabei ist als Weisheit letzter Schluss auch an die Einführung geschlossener Einrichtungen gedacht, wie sie im Regierungsprogramm vorgesehen sind.
Diese Maßnahme ist unter den beteiligten Organisationen nach wie vor nicht unumstritten - vor allem die Kinder- und Jugendhilfen waren bisher aber strikt dagegen. Aber, wie Walter Dillinger von der Landespolizeidirektion Wien und Leiter der Arbeitsgruppe (AG) sowie Johannes Köhler, Leiter der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) am Montag vor Journalistinnen und Journalisten sagten, es scheint ein Umdenken einzusetzen. "Wir stehen vor einer völlig anderen Situation", sagte Köhler. "Es war erschütternd, dass sich der Staat gegen Personen, wenn diese nicht wollen, nicht wehren kann. Das wird sich ändern", betonte Dillinger.
Das Fünf-Punkte-Programm umfasst, bevor es für anders nicht zu erreichende Intensivtäterinnen und -täter in geschlossene Einrichtungen gehen soll, Präventions- und Vernetzungsmaßnahmen für Eltern, Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen sowie Vernetzungstreffen der auch in der AG beteiligten Organisationen.
Projekt für Schwellentäter ab Juni
Eine "Koordinierte Intervention bei Schwellentäter*innen" (KISI) ist in Zukunft die nächste Stufe, wenn Unmündige das erste Mal straffällig werden. Dabei gibt es in Anwesenheit des Kindes eine sicherheitspolizeiliche Beratung für die Erziehungsberechtigten durch Polizistinnen und Polizisten. Danach erfolgt ein bis zu fünfmonatiges Monitoring, an dessen Ende ein weiteres Beratungsgespräch stattfindet. Hat es weitere von dem betreffenden Kind verübte Straftaten gegeben, entscheidet eine Steuerungsgruppe (KISI) - die aus Vertretern der Wiener Kinder- und Jugendhilfe besteht - über weitere Maßnahmen. Die Probephase startet mit 1. Juni 2025.
Die dritte Stufe umfasst die Orientierungshilfe (OH) bei unmündigen Intensivtäterinnen und -tätern, also Kindern, die per definitionem innerhalb eines Jahres mindestens fünf Vormerkungen wegen Straftaten in polizeilichen Datenbanken haben. Die OH hat zum Ziel, dass sie ein langfristiges Beziehungsangebot idealerweise mit fixen Vertrauenspersonen macht, das die Kinder fortlaufend begleitet. Solche Kinder haben in den meisten Fällen nämlich bereits vermehrte Unterbringungswechsel in WGs und Krisenzentren durchgemacht. Wie die OH dann konkret aussieht, erfolgt in enger Abstimmung mit dem den Fall bearbeitenden Sozialarbeiter bzw. der Sozialarbeiterin.
Geschlossene Einrichtungen als letztes Mittel
Als letzte Maßnahme bei unmündigen Systemsprengern - Kinder, die mehr als 50 Straftaten in einem Jahr verüben - soll es die temporäre Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung geben. Diese wäre als Ultima Ratio vorgesehen, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür müssen aber erst geschaffen werden. Köhler schätzte, dass in Wien bei derzeit rund 30 bis 40 Intensivtätern rund zehn bis 15 Plätze vorzusehen wären.