Das junge Opfer ist nach wie vor schwer traumatisiert. Die Familie möchte wegziehen.
Als die Familie vor Jahren in de Wohnung im 22. Bezirk zog, wusste sie nicht, dass hier Natascha-Entführer Wolfgang Priklopil einst eine (Gemeinde-)Wohnung hatte, von der es in vertraulichen Akten sogar heißt, dass er sein Opfer zeitweise auch hierher verschleppt haben könnte.
Familie will aus Horror-Wohnung ausziehen
Als die Nachmieter später dann doch davon erfuhren, dass ihre Unterkunft eine beängstigende Vorgeschichte hat, arrangierte man sich damit (immerhin ist es eine günstige Gemeindewohnung) und hoffte, dass es sich nicht als böses Omen erweisen würde. Doch jetzt – nachdem die eigene Tochter (10) hier von einem Besuch sexuell missbraucht und dabei mit dem Handy gefilmt bzw. fotografiert wurde – ist klar: „Die Mutter will mit ihren drei Kindern nur noch wegziehen“, sagt ihr Rechtsbeistand Mirsad Musliu. „Ich hoffe, die Gemeinde kann hier schnell und unbürokratisch helfen.“
Als Babysitter Vier- und Fünfjährige missbraucht
Über den mutmaßlichen Täter – den 34-jährigen Christopher C. – wurden indes mehrere neue Details bekannt. Bei einem davon kann er nicht mit viel Mitleid rechnen: Demnach wurde er beim Gerangel um seine Verhaftung in der Wohnhausanlage im 22. Bezirk (Wo er auch laut um „Hilfe“ schrie, um sich selbst als Opfer darzustellen) am Kopf so schwer verletzt, dass er ins Krankenhaus gebracht und dort behandelt werden musste. Dem Vernehmen nach wurde ihm die Nase gebrochen.
Zum Vorwurf des mutmaßlichen Übergriffs auf die 10-Jährige in ihrem Kinderzimmer – während die Mutter für den alten Bekannten kochte – hat er sich noch gar nicht geäußert, sein Anwalt bisher nicht erreichbar.
Wie berichtet, war der Wiener mit britischen Wurzeln erst kürzlich aus dem Gefängnis entlassen worden. Er hatte sich in Krems als Babysitter in eine Familie geschlichen, zu der Mutter ein Vertrauensverhältnis hergestellt, um hernach ihre vier- und fünfjährigen Kinder zu missbrauchen. Dafür fasste der pädophile Triebtäter 15 Monate Haft aus. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(kor)