Prozess in Wien

Mädchen (11) missbraucht: 5 Jahre Haft

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47-Jähriger verging sich an Tochter der Lebensgefährtin.

Ein 47-jähriger Mann, der die Tochter seiner langjährigen Lebensgefährtin erstmals missbraucht haben soll, als das Mädchen elf war, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem muss er der mittlerweile 19-Jährigen ein Schmerzengeld in Höhe von 5.000 Euro bezahlen.

Der Angeklagte, der sich nicht schuldig bekannt hatte, reagierte fassungslos auf den Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Vergewaltigung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. "Ich muss ins Gefängnis, Herr Richter?", fragte er nach der Rechtsbelehrung. "Für fünf Jahre", bestätigte ihm der Vorsitzende des Schöffensenats, Christoph Bauer.

In seiner Urteilsbegründung bemerkte Bauer, die Aussagen der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommenen Betroffenen wären "ausreichend" gewesen, "um festzustellen, dass ihre Schilderungen der Wahrheit entsprechen". Verteidiger Peter Philipp meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Laut Anklage soll es zur ersten inkriminierten Vergewaltigung noch vor dem zwölften Geburtstag des Mädchens gekommen sein. Vor Gericht landete der Mann aber erst, nachdem er im Vorjahr wieder Kontakt zu der mittlerweile 19-Jährigen aufgenommen hatte und ihr per Smartphone obszöne Nachrichten zukommen ließ. Die 19-Jährige reagierte aufgebracht und beschloss am nächsten Tag, die Polizei zu informieren. Sie bestellte die Beamten telefonisch in das Lokal des Stiefvaters, nachdem sie den Gastronomen dort zur Rede stellen wollte. Diese Unterredung geriet allerdings außer Kontrolle. Die 19-Jährige griff zu einem Küchenmesser und stach dem 47-Jährigen in die linke Hand sowie in die Oberlippe.

Der Mann habe sie vor Jahren vergewaltigt, teilte sie beim Eintreffen der Polizei mit. Die junge Frau wurde dafür im November 2016 wegen schwerer Körperverletzung rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.

In seinem eigenen Verfahren bestritt der 47-Jährige die sexuellen Übergriffe: "Sie lügt." Er habe zwar die anzüglichen Mitteilungen abgeschickt, doch wären diese Auswuchs seines damals ausgiebigen Alkoholkonsums gewesen: "Das war in der Nacht. Ich war betrunken." In sexueller Hinsicht habe er "nichts gewollt", blieb der Angeklagte bis zuletzt bei seiner Verantwortung. Sein Verteidiger wies in seinem Schlussplädoyer auf angebliche Widersprüche der jungen Frau und bekräftigte: "Klipp und klar, sie hat gelogen."

Der Fall ist insofern bemerkenswert, als die Betroffene schon im Jahr 2009 mit Hilfe einer Lehrerin, der sie sich anvertraut hatte, den Partner ihrer Mutter wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt hatte. Als sie bei der Staatsanwaltschaft dazu als Zeugin aussagen sollte, traf sie zufällig am Gang mit dem Verdächtigen und ihrer Mutter zusammen, die ihr bis heute nicht glaubt. Diese Begegnung dürfte das Mädchen überfordert haben - in der anschließenden kontradiktorischen Befragung zog sie die Anschuldigungen zurück.

Im Jänner 2017 fand dann im Hinblick auf das letztjährige Geschehen eine zweite kontradiktorische Befragung statt, in der die 19-Jährige im Detail die Erlebnisse aus ihrer Kindheit schilderte. Ihre Mutter glaubt ihr bis heute nicht - ein Umstand, auf den der Richter auch in seiner Urteilsbegründung zu sprechen kam: "Sie ist nicht nur Opfer eines Sexualstraftäters, sondern auch ihrer Mutter, die weiter mit ihrem Peiniger zusammenlebt und diesen unterstützt."

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