Urteil im Prozess

Freispruch nach Unfall im Lainzer Tunnel

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Staatsanwaltschaft meldete Berufung an und beantragte Verbandsgeldbußen. 

Der Strafprozess um einen fast neun Jahre zurückliegenden schweren Arbeitsunfall im Lainzer Tunnel ist am Montag mit Freisprüchen für alle fünf Angeklagten zu Ende gegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld an.
 
Die Anklägerin beantragte zudem gegen zwei in den Tunnelbau involvierte Unternehmen eine Geldbuße nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Auch in diesem Fall erfolgte ein Freispruch von Richter Stefan Erdei, wogegen die Staatsanwältin ebenfalls berief.
 
Seit einem Jahr mussten sich der Gesamtbauleiter, zwei nachgeordnete Bauleiter, der Baustellenkoordinator und ein externer Sicherheitsfachmann wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Am 15. Juli 2008 war ein Bauarbeiter auf der Großbaustelle von einem 17 Tonnen schweren Muldenkipper erfasst und überrollt worden. Der damals 28-Jährige überlebte. Ihm musste allerdings der rechte Unterschenkel amputiert werden.
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