Für den Mann bedeutet die Kündigung allerdings eine wirtschaftliche Katastrophe. Die AK ficht die Kündigung nun wegen Sozialwidrigkeit an.
Die Arbeiterkammer erinnert anhand eines aktuellen Falles daran, dass sie auch in der Krise für Gerechtigkeit kämpft. Sie ficht die Kündigung des 56 Jahre alten Herrn A. wegen Sozialwidrigkeit an. Der Angestellte hoffte auf Kurzarbeit, als sein Betrieb wegen der Corona-Krise vorübergehend schloss. Der Familienvater, der einen Hauskredit laufen hat, bekam aber die Kündigung - nach 29 Dienstjahren.
Herrn A.s Betrieb ist aufgrund der Coronavirus-Krise geschlossen. Der Chef bot dem Langzeitangestellten die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses an - mit einer unverbindlichen Wiedereinstellungszusage. Herr A. wollte das nicht, da er mit dem Arbeitslosengeld seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Deshalb schlug er dem Arbeitgeber stattdessen Kurzarbeit vor und bekam dann aber die Kündigung.
Dabei erspart sich der Chef in Herrn A.s Fall laut AK aber gar nichts, weil er dank der langen Zeit im Betrieb eine Kündigungsfrist von fünf Monaten hat. Statt Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS zu bekommen, muss der Chef Herrn A. jetzt bis 31. August die vollen Bezüge weiterbezahlen.
Für den Arbeitnehmer bedeutet die Kündigung allerdings eine wirtschaftliche Katastrophe, "für den Betrieb ist sie sinnlos", so die AK. "Herr A. hat sich nach 29 Jahren, in denen er seiner Firma die Treue gehalten hat, wirklich mehr verdient. Die Aussichten auf einen neuen Job waren für Menschen über 50 schon vor der Krise nicht sehr rosig und sind es jetzt umso weniger. Die AK ficht die Kündigung daher wegen Sozialwidrigkeit an", so Präsidentin Renate Anderl.