Ungleichbehandlung

Tausende Studierende fordern Geld für Semestertickets zurück

Die Wiener Linien haben im Rechtsstreit um das Semesterticket erneut Niederlagen erlitten. Das Landesgericht Wien sieht in den unterschiedlichen Preisen für Studierende eine unzulässige Ungleichbehandlung. Offene Verfahren zeigen jedoch, dass der Konflikt noch nicht beendet ist. 

Im Streit um das Semesterticket geraten die Wiener Linien immer stärker unter Druck. Studierende ohne Hauptwohnsitz in Wien mussten bis zum Sommersemester 2023 doppelt so viel bezahlen wie ihre Kolleginnen und Kollegen in der Hauptstadt - 150 Euro pro Semester, statt 75. Das Landesgericht Wien hat diese Preisgestaltung inzwischen mehrfach für rechtswidrig erklärt. Mehrere Senate entschieden übereinstimmend zugunsten der Plattform ticketerstattung.at. Damit stehen Rückzahlungen in Millionenhöhe für rund 17.000 Studierende im Raum.

Langer Rechtsstreit

Der Rechtsstreit begann im Jahr 2020. Erste Erfolge für die Studierenden wurden 2022 erzielt. Seither haben sich zahlreiche Verfahren durch die Instanzen gezogen. In sieben Fällen entschieden fünf Senate des Landesgerichts einhellig, dass die Preispolitik der Wiener Linien unzulässig war. Mehr als ein Dutzend Richterinnen und Richter setzten sich in den vergangenen Monaten mit der Causa auseinander. Das Landesgericht sprach zuletzt von einer "ständigen Rechtsprechung". Eine Revision zum Obersten Gerichtshof ist nicht zulässig.

Wiener Linien warten ab

Die Wiener Linien weisen auf die finanzielle Dimension hin. Das Unternehmen betont, dass es sich um Steuergeld handelt und dass daher jeder Anspruch genau geprüft werden müsse. Nach Angaben des Verkehrsunternehmens wurden bereits mehrere Hundert Forderungen abgelehnt, weil sie fehlerhafte Angaben enthielten, etwa falsche Semesterzeiträume. Ein Vergleichsangebot der Wiener Linien wurde von ticketerstattung.at nicht akzeptiert. Nun wollen die Wiener Linien die Entscheidungen in allen offenen Verfahren abwarten. Das bedeutet, dass viele Studierende trotz mehrfacher Urteile weiter auf ihre Rückzahlung warten müssen.

"Zug ist abgefahren"

Ticketerstattung.at kritisiert dieses Vorgehen deutlich. "Mit der nun einheitlichen Rechtsprechung ist dieser Zug sprichwörtlich abgefahren", erklärte die Plattform. Rechtsanwalt Martin Cvikl, der die Kläger unterstützt, sieht die Möglichkeiten der Wiener Linien schwinden. "Der Spielraum, das hinauszuzögern, wird sukzessive enger", so Cvikl. Die Plattform warnt, dass zusätzliche Verfahren auch zusätzliche Kosten verursachen, die letztlich von der öffentlichen Hand getragen werden könnten.

Seit dem Sommersemester 2023 gilt ein einheitlicher Preis für alle Studierenden. Für viele Betroffene bleibt die Frage der Rückerstattung jedoch weiter offen.

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