Passant von Securities weggewiesen

Verwirrung um Maskenpflicht in Karlsplatz-Passage

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Seit dieser Woche gilt auch Maskenpflicht nach Betreten der Fahrscheinentwerter.

Wie ÖSTERREICH berichtet hat, gilt seit einer Woche für Fahrgäste der Öffis: wegen Corona ist das Betreten der Garnituren nur mit einem Mund-Nasenschutz erlaubt. Piktogramme und Anzeigen weisen darauf hin. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet.

Verschärft. Das Personal der Wiener Linien kontrolliert die Fahrgäste. Die Wiener Linien haben auf ihrer Homepage bekannt gegeben, dass die Maskenpflicht nun verschärft wurde. Seit dieser Woche gilt zusätzlich: Den Schutz müssen Fahrgäste nun schon nach Betreten der Fahrscheinentwerter aufsetzen.

Vorfall. ÖSTERREICH hat am Dienstag gegen 9 Uhr beobachtet, wie drei Service-Mitarbeiter der Wiener Linien einen Passanten in der Passage Karlsplatz des Gebäudes verweisen wollten, weil er keinen Mundschutz trug.

Der Wiener stand mit seinem kleinen Hund vor der Bäckerei Ströck und damit vor der Absperrung und ebenfalls vor dem Fahrscheinentwerter.

Dort herrscht -zumindest offiziell -keine Maskenpf licht. Er habe daher nicht gegen die Maskenpf licht verstoßen, so sein Argument.

Laut Wiener Linien war es ein Missverständnis

Aufklärung. Auf Anfrage heißt es dazu von den Wiener Linien gegenüber ÖS-TERREICH: "Mund und Nase müssen in Fahrzeugen und U-Bahnstationen ab den Entwerter-Sperren bedeckt werden - dort wo man ein gültiges Ticket für die Öffis vorweisen muss. Die Sicherheitsmitarbeiter in der Passage Karlsplatz haben die besagte Person angesprochen, dessen Hund ohne Maulkorb und Leine unterwegs war. Sie haben die Person auch über die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in den Öffis informiert."

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