Wien

8 Schuldsprüche nach Schlägerei bei Derby

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Unbedingte Geldstrafen und Bewährungsstrafen für gewalttätige Fans.

Ein strafrechtliches Nachspiel hatte am Donnerstag im Bezirksgericht Wien- Innere Stadt eine Massenschlägerei, die am 21. Oktober 2012 vor dem Wiener Derby zwischen Austria Wien und dem SK Rapid Wien vor der Generali-Arena in Wien-Favoriten über die Bühne ging. Elf gewalttätige Fans mussten sich wegen Raufhandels verantworten. Acht wurden am Ende verurteilt, drei freigesprochen.

Richterin Nikola Finster verhängte über die schuldig erkannten Männer unbedingte Geldstrafen zwischen 1.100 und 1.800 Euro bzw. Freiheitsstrafen zwischen acht Wochen und vier Monaten, die unter Setzung einer Probezeit auf Bewährung nachgesehen wurden.

Ein attackierter Austria-Fan hatte sich bei der Schlägerei eine schwere Verletzung - eine Schulterluxation - zugezogen. Drei Angeklagten war nach Ansicht der Richterin, die sich über Stunden hinweg eingehend mit dem Beweismaterial - Polizei- und Pressefotos sowie Aufnahmen aus Überwachungskameras und mit Smartphones mitgeschnittenen Videoclips - auseinandergesetzt hatte, kein wie auch immer strafbares Verhalten nachzuweisen. Schuld- und Freisprüche sind nicht rechtskräftig.

Entgegen dem Strafantrag ging Finster in ihrem Urteil davon aus, dass die gewalttätigen Szenen nicht in einem sogenannten Sicherheitsbereich stattgefunden hatten. "Aus meiner Sicht hat es an der ordnungsgemäßen Kundmachung gefehlt", stellte sie fest.

Etliche teilweise vermummte Rapid-Anhänger waren vor dem Match angeblich konspirativ nach Favoriten gezogen und sollen gezielt die Polizeikräfte umgangen haben. Über die Laaer-Berg-Straße marschierten sie Richtung Osttribüne und gingen vor dem Heim-Sektor auf Austria-Fans los, wobei diese mit Fäusten und Fußtritten attackiert und abgebrochenen Fahnenstangen, Werbeträgern, einem Sonnenschirm und einer brennenden Fackel beworfen wurden. Einige Austrianer schlugen zurück und gingen ihrerseits gegen Anhänger der gegnerischen Mannschaft vor, ehe die zunächst von den Krawallen überraschte Polizei auf den Plan trat, einen Korridor bilden und die Massenschlägerei auflösen konnte.

Nach Auswertung des vorhandenen Bild- und Videomaterials wurden schließlich 23 Personen als Gewalttäter identifiziert und zur Anklage gebracht. In zwölf Fällen wurde das Verfahren in weiterer Folge diversionell erledigt, da die Betreffenden bisher unbescholten waren, sich nur am Rande beteiligt und nicht mit besonderer Gewaltbereitschaft hervorgetan hatten.

Bei elf Männern bestand Bezirksanwältin Isabella Meier jedoch auf einem Schuldspruch im Sinne des Strafantrags und einer gerichtlichen Verurteilung, da das Beweismaterial sie entweder bei zielgerichteten Tritten und Faustschlägen zeigte oder sie schon in anderem Zusammenhang der Justiz aufgefallen waren. Sie waren bereits mit von der Partie, als Rapid-Fans im Mai 2009 am Wiener Westbahnhof Einsatzkräfte der Polizei attackierten, oder müssen sich demnächst wegen Landfriedensbruchs im Straflandesgericht verantworten, weil sie im September 2013 in Ausschreitungen vor dem Hanappi-Stadion verwickelt gewesen sein sollen, bei denen Polizeibeamte und Ordner verletzt wurden.

Die elf Männer wurden nach jenem Passus zur Anklage gebracht, der eine bloße Teilnahme an einer Schlägerei in einem sogenannten Sicherheitsbereich unter Strafe stellt. Dieser Bereich hat gemäß Sicherheitspolizeigesetz (SPG) allerdings ordnungsgemäß per Verordnung kundgemacht zu werden. Ob das vor dem gegenständlichen Match geschehen war, hatten die Verteidiger Lukas Kollmann und Michael Ploderer mit Nachdruck angezweifelt.

Die Angeklagten hatten in ihren Einvernahmen beteuert, sie hätten keine Verordnung gesehen und daher keine Ahnung gehabt, dass sie sich in einer verbotenen Zone befanden. Demgegenüber versicherte der Favoritner Stadthauptmann Michael Lepuschitz als Zeuge, bei "Risikospielen" wie dem Wiener Derby würden stets im bzw. vor dem Stadionbereich 20 DIN A4-Blätter mit der Verordnung und einer entsprechenden Planskizze ausgehängt.

Im Beweisverfahren trat allerdings kein Zeuge auf, der diese Aussage vollinhaltlich bestätigte. Der Sicherheitsverantwortliche der Wiener Austria will von der Polizei zwar zehn Zettel erhalten haben, ein eigenen Angaben zufolge seit 13 Jahren bei Fußballspielen Dienst versehender Polizist erklärte jedoch, die Verordnung werde "auf einem A4-Zettel" kundgemacht. Auf entsprechendes Nachfragen schränkte er ein: "Normalerweise ist es einer."

Wo dieser am prozessgegenständlichen Tag angebracht war, ließ sich in der Verhandlung nicht klären. Andreas Marek, Fan- und Sicherheitsverantwortlicher bei Rapid und als solcher auch bei jedem Auswärtsmatch vor Ort, meinte im Zeugenstand: "Mir ist nichts aufgefallen. Ich weiß bei uns selber nicht, wo die hängen." Er habe "so einen Verordnungszettel noch nie aufgehängt" und einen solchen erstmals zu Ostern 2014 im Stadion in Grödig wahrgenommen.
 

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