Hakenkreuz im Gesicht tätowiert

Wien: Dreieinhalb Jahre Haft für Neo-Nazi nach rassistischer Attacke

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Opfer verzieh Angeklagtem im Zeugenstand - Zur Verhandlung hatte sich 38-Jähriger Nazi-Tattoos im Gesicht abgedeckt- Auch in Anstalt eingewiesen.  

Ein 38-Jähriger ist am Donnerstag nach einer rassistischen Attacke auf einen Farbigen in Wien-Landstraße vom Landesgericht für Strafsachen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und überdies in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Er hatte im Oktober 2019 einen aus dem Kongo stammenden Mann an einer Straßenbahnhaltestelle zunächst aufs Heftigste beschimpft, ihm dann einen Kopfstoß versetzt und Tritte verabreicht, ehe Passanten eingriffen.

"Ich bin für Hitler, der hätte euch alle umgebracht"

Der Täter schrie obendrein "Ich bin für Hitler, der hätte euch alle umgebracht" und reckte den rechten Arm zum Hitlergruß. Nicht nur deshalb musste sich der 38-Jährige wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Geschworenen verantworten. Er trägt auch seine Gesinnung offen zur Schau - auf der rechten Wange hat er sich ein Hakenkreuz tätowieren lassen, auf der linken Wange eine SS-Rune und auf der Stirn die Ziffernkombination "88", die für "Heil Hitler" steht. Seine Tattoos hatte der vierfach Vorbestrafte zur Gerichtsverhandlung abgedeckt.

Opfer wollte zunächst nicht aussagen

Der Angeklagte hinterließ einen befremdlichen Eindruck. Als sich der vorsitzende Richter zu Beginn nach seinem Befinden erkundigte, erwiderte er: "Danke, gut. Und selbst?" Danach behauptete er, sich an die inkriminierten Tätlichkeiten nicht mehr erinnern zu können. Er lasse sich jedenfalls "nicht fälschlicherweise hier demütigen", gab er zu Protokoll.

"Er bekennt sich schuldig. Er anerkennt die Zeugenaussagen", sprang ihm schließlich sein Verteidiger bei. Sein Mandant habe "es anders in Erinnerung", es sei ihm damals nicht gut gegangen. Weil er gegen Auflagen verstoßen hatte, war der 38-Jährige kurz zuvor aus einer Einrichtung entlassen worden, in der Drogenabhängige behandelt werden. Der Angeklagte sei "ausgetickert", sagte der Verteidiger.

Das Opfer des Übergriffs gab sich als Zeuge versöhnlich: "Ich habe ihm verziehen", bemerkte der 37-Jährige. Und weiter: "Ich möchte nicht, dass er noch eine auf den Deckel bekommt." Daher wollte der Mann zunächst gar nicht aussagen und war erst unter Androhung einer Beugestrafe vom Vorsitzenden dazu zu bewegen, seiner Zeugenpflicht nachzukommen.

"Einfluss von Alkohol oder Drogen"

"Ich hab' mich nicht gefürchtet, ich hab' keine Angst gehabt", stellte der Mann schließlich fest. Er sei davon ausgegangen, dass der Angreifer "unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen war". "Die Sache ist für mich Schnee von gestern", erklärte der Zeuge abschließend, worauf sich der Angeklagte erhob, ihm die Hand schüttelte und sein Gegenüber umarmte.

Psychiatrisches Gutachten: Persönlichkeitsstörung

Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug erfolgte auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens, demzufolge der Angeklagte zwar zurechnungsfähig, infolge einer Persönlichkeitsstörung, die auf jahrelangen Drogenkonsum zurückzuführen sein dürfte, aber als gefährlich anzusehen ist. Ohne die Maßnahmenvollzug vorgesehenen therapeutischen Vorkehrungen wären nach Ansicht des Sachverständigen weitere Straftaten mit schwere Folgen zu befürchten. Der 38-Jährige weist bereits vier Vorstrafen auf.

Der Angeklagte und sein Verteidiger akzeptierten das Urteil. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Gerichtsentscheidung ist daher nicht rechtskräftig.

  

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