Prozess um Erbschleicherei

Wiener Rechtsanwalt soll Testamente gefälscht haben

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Jurist soll versucht haben, sich mehr als 3,7 Millionen Euro zuzueignen.

Gegen einen Wiener Rechtsanwalt ist am Mittwoch am Landesgericht für Strafsachen ein Prozess wegen versuchten schweren Betrugs eröffnet worden. Laut Anklage soll der Jurist versucht haben, sich mit zwei gefälschten Testamenten in den Besitz von mehr als 3,7 Millionen Euro zu bringen. "Ich hab subjektiv nicht an Betrug gedacht. Ich wollt' nicht erbschleichen", stellte der Angeklagte fest.

Zum einen geht es in dem Verfahren um das Vermögen, das ein im August 2011 im 88. Lebensjahr verstorbener Ex-Diplomat hinterließ. Allein das Wertpapierkonto des ehemaligen Botschafters in Athen belief sich auf 1,24 Millionen Euro. In einem Testament, das in weiterer Folge vorgelegt wurde, wurden neben der Witwe die Ehefrau sowie die ehemalige Sekretärin und Ex-Geliebte des Anwalts mit je einem Drittel bedacht.

Laut Anklage soll es sich bei dem Testament um eine glatte Fälschung handeln. Der Erblasser soll zum Zeitpunkt, als er es vorgeblich unterschrieben hatte, hochgradig dement und nach Einschätzung eines von der Staatsanwaltschaft beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen zur Unterschriftleistung höchstwahrscheinlich gar nicht mehr in der Lage gewesen sein. Das stellte der Angeklagte entschieden in Abrede: "Er war völlig klar bei Verstand bis zum Schluss. Er war ein lieber, netter alter Herr." Dessen Unterschrift sei unter Garantie nicht "manipuliert", der Ex-Diplomat habe vor seinen Augen das Dokument unterfertigt. Auf Vorhalt von Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig, dass der 87-Jährige zuletzt nur mehr zittrig schreiben konnte, die Unterschrift am Testament aber "wie von einem Schüler der ersten Klasse wirkt", meinte der Rechtsanwalt: "Jeder bemüht sich, bei einem Testament ordentlich zu unterschreiben. Niemand macht dort a Krax'n oder eine Paraphe."

Der Jurist gab allerdings zu, dass die drei Zeugen, die das rechtmäßige Zustandekommen des von ihm vorgefertigten, dem Letzten Willen des Erblassers entsprechenden Testaments bezeugt hatten, erst nachträglich unterschrieben hatten. Er habe die Bekannten - eine Immobilienmaklerin, einen Gewerbetreibenden und einen früheren Klienten - um diesen "Gefallen" gebeten. Als die Sache zu Gericht ging - die Witwe wusste von einem Testament-Entwurf, demzufolge sie 80 Prozent der insgesamt 1,7 Millionen und der Anwalt nur Möbelstücke und die Orden des verstorbenen Diplomaten bekommen hätte, weshalb sie das prozessgegenständliche Testament zivilrechtlich bekämpft - hätten die drei auf sein Betreiben hin die Unwahrheit gesagt, indem sie bezeugten, der betagte Mann habe sie im Schlafrock in seiner Wohnung empfangen und vor ihren Augen das Testament unterschrieben.

"Es ist darum gegangen, dem Letzten Willen des Mannes zum Durchbruch zu verhelfen", behauptete der Anwalt, der von der Standesvertretung bis zur Klärung der gegen ihn gerichteten Vorwürfe mit einem Berufsverbot belegt wurde. Er habe überhaupt erst auf ausdrücklichen Wunsch des früheren Diplomaten hin "Testamentszeugen gesucht".

Mit einem weiteren Testament soll der Jurist versucht haben, sich ein Zinshaus in Hernals im Wert von rund zwei Millionen Euro unter den Nagel zu reißen. Als der Eigentümer - ein 58-jähriger Mann - im August 2013 tot in seiner Wohnung gefunden wurde, tauchte plötzlich ein Testament auf, in dem der Anwalt als Alleinerbe aufschien. Auch diesbezüglich hat die Staatsanwältin erhebliche Zweifel, dass dabei alles mit rechten Dingen zuging. Das Testament hatten wiederum die mit dem Anwalt bekannte Immobilienmaklerin sowie zwei Bedienstete eines Lokals unterschrieben, in dem der Anwalt und der Erblasser regelmäßig zu Mittag aßen.

Neben dem Anwalt müssen sich sämtliche Testamentszeugen als Beitragstäter zum versuchten Millionen-Betrug sowie wegen falscher Zeugenaussage verantworten. Dem Hauptangeklagten wird auch Bestimmung zur Falschaussage angekreidet.

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