Causa Kampusch

‚Will mein Wissen nicht mit ins Grab nehmen‘

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Ex-OGH-Chef Johann Rzeszut im ÖSTERREICH-Interview:

Wien. Streng geheim, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, beschäftigt sich seit Anfang Dezember der Stapo-U-Ausschuss unter dem Vorsitz von Werner Amon (VP) „topsecret“ mit der Causa Kampusch. Alle offenen Fragen und Zweifel in der schier endlosen Kriminalstory sollen nun endgültig ausgeräumt werden – am Ende soll ein parlamentarischer U-Ausschuss stehen, den die Opposition geschlossen unterstützt.

Von U-Ausschuss geladen. Am vergangenen Dienstag wurde mit Johann Rzeszut einer der „Hauptankläger“ von den zwei Dutzend Abgeordneten des Ausschusses geladen und befragt. Rzeszut (70) war 16 Jahre Staatsanwalt, 40 Jahre Richter, Präsident des Obersten Gerichtshofs und zuletzt Mitglied der Kampusch-Evaluierungskommission. Doch auch in der Pension lässt ihn der Fall nicht kalt.

Rzeszut schließt die Mehrtäter-Theorie nicht aus und sagt: „Gemeinsam mit Ludwig Adamovich habe ich meine Zweifel an den Polizei-Ermittlungen geäußert.“
Mehr darf der 70-Jährige zu seiner Aussage nicht verraten: Denn wie für sämtliche Ausschuss-Mitglieder gilt auch für ihn absolute Geheimhaltungspflicht.
Gegenüberstellung. Trotzdem gab der Kampusch-Insider ÖSTERREICH ein ausführliches Interview und erklärt, warum er die Ermittlungen von Polizei und Justiz auf das Schärfste verurteilt. „Ich habe in meiner Laufbahn noch nie einen Fall wie diesen erlebt, der bei einem solchen Ermittlungsstand eingestellt wurde. Es gibt eine Reihe von Ermittlungsfehlern, die ich anprangere und die noch nicht untersucht worden sind“, sagt er.

Rzeszut fordert eine Gegenüberstellung von Natascha und der Zeugin Ischtar A., die bei der Kampusch-Entführung 1998 zwei Männer gesehen haben will. „Diese Gegenüberstellung muss vor der Justiz passieren, wie es im Gesetz steht.“ Im Visier hat er auch Priklopil-Freund Ernst H.: „Er muss in die Mangel genommen werden, er hat widersprüchlich ausgesagt.“

ÖSTERREICH: Was haben Sie im geheimen U-Ausschuss ausgesagt?
Johann Rzeszut: Das kann ich nicht sagen, es besteht ja Geheimhaltungspflicht. Es wird aber darum gehen, ob beim Verfahren in Innsbruck ein fachlich wichtiger Punkt vernachlässigt wurde.

ÖSTERREICH: Glauben Sie an die Mehrtäter-Theorie?
Rzeszut: Ich wehre mich gegen die Bezeichnung ‚Mehrtäter-Theorie‘. Ich war aber von Anfang an alarmiert, weil Zeugin Ischtar A. immer sagte, dass sie einen Fahrer und jemand anderen, der ein Mädchen in das Auto zog, gesehen hat. Das wiederholte sie immer, sie wurde aber nie niederschriftlich einvernommen. Das Verfahren wurde auf Basis der Opferangaben eingestellt. Wegen der Widersprüche zwischen A. und Kampusch wäre es aber Aufgabe der Justiz, dass eine Gegenüberstellung erfolgt – nicht nur eine polizeiliche.

ÖSTERREICH: Ist das der einzige Hinweis auf Mittäter?
Rzeszut: Nein. Kampusch hat der Erst-Betreuerin zum Thema Mittäter gesagt: „Ich kenne keine Namen.“ Die Frage ist, wem glaube ich. Man kann nicht auf die Untersuchung von Verdachtsmomenten verzichten.

ÖSTERREICH: Die FPÖ vermutete zuletzt, dass Kampusch ein Kind geboren haben soll …
Rzeszut: Es ist aktenkundig, dass sie nach der Flucht den Arzt fragte, wie lange man eine Schwangerschaft nachweisen kann. Er antwortete: „Im Blut eine gewisse Zeit.“ Darauf Kampusch: „Es ist eh egal, es ist schon so lange her.“ Das ist ein Ermittlungsansatz. Und es gibt Spekulationen, die sich auf ein konkretes Kind beziehen, das 2003 geboren ist.

ÖSTERREICH: Es gibt Spekulationen über einen Kinderporno-Ring …
Rzeszut: Eine Komponente spielt da hinein: Die Staatsanwaltschaft hat 2006 eine Rufdatenrückerfassung von vier Handys angeordnet, je zwei von Priklopil und Ernst H. Aber die Ergebnisse haben niemand interessiert. Erst später stellte sich heraus, dass es Telefonzusammenhänge zwischen H., Offizier B. und einer Sex-Shop-Besitzerin G. gibt. Natürlich muss man als Motiv an Missbrauch denken.

ÖSTERREICH: Wann ist dieser Fall für Sie abgeschlossen?
Rzeszut: Es ist noch nicht alles aufgeklärt, was ich anprangere. Ich habe aber keine operative Befugnis. Für mich war mit dem Schreiben an das Parlament mein Gewissen beruhigt. Ich will mein Wissen einfach nicht ins Grab mitnehmen.

ÖSTERREICH: Soll Kampusch erneut einvernommen werden?
Rzeszut: Kampusch und Ischtar A. gehören vor der Justiz gegenübergestellt. Ernst H. muss neu befragt werden.

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