Ybbstalbahn

Klagen bei Gericht eingebracht

Teilen

Die Bahn-Befürworter wollen den Auflassungsbescheid bekämpfen.

Der Streit um die Ybbstalbahn soll vor Gericht weitergehen. "Probahn" hat am Sonntag von bereits eingebrachten Klagen berichtet. Dazu lägen weitere Sachverhaltsdarstellungen, auch zuhanden des Rechnungshofes, bereit.

"Probahn" verwies darauf, dass am 30. September seitens des Landes Niederösterreich der Auflassungsbescheid nach dem Eisenbahngesetz (§ 29 EisbG) für die Ybbstalbahn erlassen worden sei. Sobald die Bedingungen des Bescheides erfüllt und bestätigt seien, "ist die Ybbstalbahn keine Eisenbahn mehr". Damit sollten "die letzten Voraussetzungen für die Abtragung der Bahnstrecke geschaffen werden".

"Trotz allem scheinen die Befürworter für eine attraktive Ybbstalbahn - deren konkrete Konzepte inklusive Berechnungen für eine Tourismusbahn mit parallelem Radweg liegen dem Land seit mehr als einem Jahr zur Prüfung vor - nach wie vor gute Chancen zu haben, das Vorhaben des Landes durch Klagen zu vereiteln und endlich die Durchführung eines rechtlich (auch EU-rechtlich) einwandfreien Verfahrens zu erreichen", so "Probahn" am Sonntag. Es gebe "stichhaltige Argumente" vor Gericht, die sowohl eine aufschiebende Wirkung als auch umfassende Untersuchungen bis zumindest 2013 bewirken könnten.

Landesrat: Keine Konzepte für Investitionen und Weiterführung

Es sei nach dem Eisenbahngesetz gehandelt worden, demzufolge ein Auflassungsverfahren zu führen sei, wenn es auf einer Strecke keinen regelmäßigen Personen- oder Güterverkehr gebe, hieß es in einer Reaktion aus dem Büro von Verkehrslandesrat Karl Wilfing (ÖVP) zur Causa Ybbstalbahn. Man gehe auch nicht davon aus, dass der Bescheid durch Klagen verzögert werden könne. Die Region soll eine wirtschaftlich-touristische Chance haben. Ein touristisches Konzept werde vom Land NÖ unterstützt.

Seitens des Büros Wilfing wurde am Sonntag einmal mehr betont, dass es keine Konzepte für die Weiterführung und entsprechende Investitionen in die Ybbstalbahn gegeben habe. Allein die Instandhaltung hätte mehr als 15 Mio. Euro gekostet, "von den Betriebskosten gar nicht zu sprechen".
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.

Grasser wieder vor Gericht