Tat vor 21 Jahren

Mordanklage im Fall Daniela K. - doch Verdächtiger geht in Australien spazieren

Im Fall der 2005 im Innsbrucker Rapoldipark erstochenen Daniela K. (damals 19) hat die Staatsanwaltschaft nach 21 Jahren endlich Anklage gegen einen heute 42-jährigen Bekannten des Opfers eingebracht - eine Zigarette brachte die Wende. Wermutstropfen: Der Mann lebt in Australien.

Tirol, Australien. Zur Erinnerung: In den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005  wird die BWL-Studentin Daniela K., aus Niederösterreich, die in  Tirol studierte, am Heimweg von einer Party in Innsbruck bei einer Telefonzelle ermordet. Sehr zum Leidwesen der Eltern sowie der ganzen Bevölkerung tappten die Ermittler endlos lang im Dunkeln, fanden keine Tatwaffe und kein Motiv. Jahre später geriet ein Studienkollege ins Visier der Polizei, da DNA-Spuren auf der Innenseite ihres Rocks gefunden wurden.

Der zum  Tatzeitpunkt 21-jährige Thomas B. - ein Studienkollege von Daniela - wurde bereits Ende Dezember 2013 von Cold Case-Ermittlern festgenommen und war etwa sieben Wochen wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Nachdem sich die besagte DNA Spur an der Kleidung des Opfers nicht als so aussagekräftig dargestellt hat, wie zunächst angenommen, wurde der Angeklagte enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt. 

Der Mann dampfte daraufhin nach Australien ab, wo er bis heute lebt.

Einstellungsantrag abgewiesen - kommt er freiwillig zum Prozess?

Die Staatsanwaltschaft hat aber weiterhin nichts unversucht gelassen, um den Fall aufzuklären. Unter anderem wurden immer wieder DNA-Expertisen in Auftrag gegeben – auch von bereits untersuchten Spurenträgern, weil sich die Untersuchungsmethoden der Gerichtsmedizin laufend weiterentwickelt und verbessert haben. Letzte DNA-Untersuchungen ergaben eine DNA-Spur des Angeklagten auf dem Filter einer nur wenig angerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle abgelegt war. Daraus schließt die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte am Tatort war. Diese Annahme hat zuletzt auch das Oberlandesgericht Innsbruck in einem Beschluss bestätigt, mit dem ein Einstellungsantrag des Angeklagten abgewiesen wurde.

Aufgrund dieser neuen Erkenntnis hat sich der Tatverdacht gegen den Angeklagten somit nach mehr als 20 Jahren wieder erhärtet. Daher hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Ein Geschworenengericht soll nun auf Basis der umfangreichen Ermittlungsergebnisse über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden. Der Ermittlungsakt umfasst mittlerweile über 480 Aktenstücke (246 Zeugen wurden befragt!) mit teilweise mehr als 100 seitigem Umfang, davon über 20 gerichtsmedizinische Gutachten mit teils mehreren Spurenuntersuchungen. 

Mit Einbringung der noch nicht rechtswirksamen Anklage hat die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen den Angeklagten widerrufen - was zunächst seltsam klingen mag. Doch der Angeklagte, der derzeit in Down Under spazieren geht, nie verhaftet oder ausgeliefert wurde, hat durch seine Verteidiger Mathias Kapferer  zugesagt, zu einer Hauptverhandlung freiwillig anzureisen.

Das weitere Vorgehen obliegt nun dem zuständigen Landesgericht Innsbruck.

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