Der FPÖ-Abgeordneter Ewald Stadler wurde am Donnerstag wegen übler Nachrede an die Justiz ausgeliefert.
Aufgehoben wurde die Immunität des FP-Abgeordneten Ewald Stadler im Zusammenhang mit der zum Politikum gewordenen Atomic-Pleite. Stadler droht nun ein Verfahren wegen übler Nachrede. Wegen diesem Delikt werden durch die parlamentarische Immunität geschützte Abgeordnete normalerweise nicht ausgeliefert, Stadler war zum "Tatzeitpunkt" allerdings Volksanwalt und daher nicht immun.
Hintergrund der Causa
Stadler hatte dem Atomic-Masseverwalter und
dem zuständigen Konkursrichter in der Sendung "Volksanwalt" vorgeworfen,
Atomic ohne Not zerstört und unter dem Preis verkauft zu haben. Diese
strengten ein Verfahren wegen übler Nachrede an. Da Stadler mittlerweile in
den Nationalrat eingezogen ist, musste für dieses Verfahren nun dessen
parlamentarische Immunität aufgehoben werden. Diese Auslieferung ist nun
erfolgt, weil Stadler in seiner Volksanwalts-Zeit nicht im Parlament saß und
"ratione temporis" (also aus zeitlichen Gründen) kein Zusammenhang zwischen
seinen Aussagen und seiner Abgeordneten-Tätigkeit besteht.
Stadler begrüßte seine Auslieferung
Der FPÖ-Mandatar
bekräftige die Vorwürfe an Konkursrichter und Masseverwalter. Die BAWAG,
de-facto Alleineigentümer von Atomic, habe nach dem Konkurs des
Skiherstellers eine Quote von 94 Prozent erzielt. "Nennen Sie mir einen
Konkursfall in diesem Lande, wo man eine 94 prozentige Befriedigungsquote
erreicht hat", sagte Stadler und kritisierte die "mutwillige Zerstörung
eines Flaggschiffs der österreichischen Ski-Industrie".
Öffentlichkeit
Das Verfahren wegen übler Nachrede werde ihm
nun die Gelegenheit geben, öffentlich aus dem an sich geheimen Prüfbericht
der Volksanwaltschaft zur Atomic-Pleite zu zitieren, weil dieser nun ja
Gegenstand eines öffentlichen Prozesses sei. "Ich möchte mich bei diesen
beiden Privatanklägern ausdrücklich und herzlich für diese Privatanklage
bedanken", sagte Stadler und stimmte "mit Begeisterung", wie er meinte, für
seine einstimmig angenommene Auslieferung. Ein Auslieferungsbegehren gegen
den Grünen Werner Kogler wurde abgelehnt.