Öffnungen

1. März wird "Freedom Day"

Am Mittwoch wird der stufenweise Fahrplan zur neuen Freiheit beschlossen.

Wien. Am Freitag war es endlich so weit: Die Regierung bestätigte, dass am kommenden Mittwoch ein Öffnungsgipfel zwischen Bund und Ländern stattfindet – ÖSTERREICH berichtete. Einige Lockerungen, die dort beschlossen werden, sollen dann schon ab 19. Februar stufenweise in Kraft treten.

19. Februar: Aus für 2G in Gastro, Limits bei Events und Masken in Schulen

Lockern. Beim „Freedom Day light“ werden die ersten Weichen für die endgültigen Freiheiten gestellt: Neben 2G in der Gastronomie und den Publikumsbeschränkungen sollen auch weitere Freiheiten anstehen: Die Maskenpflicht in den Schulen könnte am 21. Februar zusätzlich fallen. ÖSTERREICH-Informationen zufolge soll in einem zweiten Schritt beim Gipfel auch der „Freedom Day“ am 1. März fixiert werden.

›Freedom Day‹ 1. März: Ablenkungsmanöver vor ÖVP-U-Ausschuss

Ablenkung. Beim Termin für die volle Freiheit wurde Regierungsinsidern zufolge nichts dem Zufall überlassen: Nicht nur der meteorologische Frühlingsbeginn steht dann an, einen Tag darauf startet ein brisantes Ereignis für die ÖVP: Am 2. März beginnt nämlich der ÖVP-U-Ausschuss mit einer Aussage von Bundeskanzler Karl Nehammer. Mit dem „Freedom Day“ wollen ÖVP-Strategen die negative Berichterstattung darüber „killen“. Zusätzlich eignet sich der Termin Faschingsdienstag auch dafür, zu einem echten Event zu werden.

Zweifel. Die Grünen sehen die Öffnungsschritte vorsichtiger. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hätte sie lieber erst Mitte März gesetzt, die Landesfürsten drängen aber auf rasches Öffnen.

Aus für 3G, Nachtgastro: So sollen wir im März wieder aufsperren

Öffnungsplan. Fix ist auf jeden Fall, wie geöffnet werden soll: Sämtliche Regeln für Ungeimpfte oder Geimpfte sollen aufgehoben werden. Das geschieht stufenweise mit 19. Februar als „Freedom Day light“ und dann endgültig am 1. März. Dann soll die Sperrstunde fallen, auch die 3-G-Regel in Gastro und Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistern und in der Arbeit soll dann der Vergangenheit angehören. Bei Events soll es, egal ob drinnen oder draußen, keine Personenlimits mehr geben. Offen bleibt aber, ob auch dort die 3-G-Regel fällt. Die Nachtgastro feiert ihr Comeback – allerdings mit Maskenpflicht. Keine Masken soll es dafür in den Schulen geben.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten