ÖSTERREICH beantwortet die wichtigsten Fragen zur Corona-Impfpflicht.
1. Kann man sich von der Impfpflicht freikaufen?
- Geldstrafe: Wer sich nicht impfen lässt, muss dafür ordentlich zahlen. Ins Gefängnis kommen Impfverweigerer nicht und sie werden auch nicht zwangsgeimpft. Aber vier Mal im Jahr müssen sie bis zu 600 Euro Strafe zahlen. Sie können sich also mit 2.400 Euro im Jahr „freikaufen“. Das müssen sie mindestens zwei Jahre lang tun – das Gesetz gilt zunächst bis Jänner 2024.
2. Ab wann ist mit Strafen zu rechnen?
- Polizei kontrolliert: Ab 16. März kann die Polizei Bürger auf ihren Impfstatus kontrollieren (Phase 2). Wird jemand ohne gültigen Impfstatus erwischt, erhält er eine Anzeige. Man kann maximal vier Impf-Strafen pro Jahr bekommen.
3. Wird in Österreich jeder kontrolliert?
- Ab 18 Jahren: Wenn die Impfquote sehr stark steigt, könnte die Regierung auf Phase 3 verzichten. In der soll jede(r) Volljährige mit Wohnsitz in Österreich ab April mittels Abgleich von Wohnsitz (Melderegister) und Impfstatus (Impfregister) kontrolliert werden – vorausgesetzt, es ist technisch umsetzbar. Wer dann keinen gültigen Impfstatus oder keinen Ausnahmegrund hat, zahlt. Ausgenommen sind Schwangere & Menschen mit ärztlichem Attest.
4. Welche Impfungen muss ich haben, damit ich nicht gestraft werde?
- Gültiger Impfstatus: Der Impfstatus gilt 180 Tage, wenn man eine Impfserie abgeschlossen hat (2. Teilimpfungen oder genesen + 1. Impfung). Genesene sind für ein halbes Jahr ab positivem Test von der Pflicht ausgenommen. Nach der 3. Impfung gilt man 270 Tage als geimpft.
5. Was geschieht, wenn der Impfbrief kommt?
- Impfbrief: Bis 15. März erhalten alle Haushalte eine Postwurfsendung, in der das Gesundheitsministerium über die Impfpflicht und das kostenlose Impfangebot informiert. Darin wird auch der „Erinnerungsstichtag“ bekannt gegeben. Wer bis dahin nicht geimpft (oder genesen) ist, erhält den Impfbrief mit der Aufforderung, bis zum individuellen „Impfstichtag“ dies nachzuholen oder einen Ausnahmegrund vorzulegen. Sonst droht ab „Impfstichtag“ eine Strafe (s. o.).
6. Kann ich meinen Wohnsitz in Österreich einfach abmelden?
- Keine Sozialhilfe mehr: Wer seinen Wohnsitz in Österreich abmeldet, um der Impfpflicht zu entgehen, aber weiter dort wohnt, verstößt gegen das Meldegesetz. Das kostet dann erstmals 726 Euro. Auch Sozialleistungen wie die Familienbeihilfe sind an den Wohnsitz geknüpft. Auch die Fahrzeugzulassung wackelt.
7. Wer kann Ausnahme-Atteste ausstellen?
- Nicht jeder Arzt: Bei Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, ist der Ausnahmegrund durch Amtsärzte, Epidemieärzte oder durch Ärzte in der behandelnden Spezialambulanz in das Zentrale Impfregister einzutragen. Die Gründe legt Minister Mückstein per Verordnung fest.
8. In welchen Fällen gibt es eine Befreiung von der Impfpflicht?
- Ausnahmegründe: Alle unter 18-Jährigen, alle Schwangeren und alle – vor weniger als 180 Tagen – positiv PCR-Getesteten sind von der Impfpflicht ausgenommen. Ein im Impfregister eingetragenes medizinisches Attest (siehe Frage 7) befreit ebenfalls vor der Impfpflicht.
9. Gilt die Impfpflicht jetzt ewig, auch wenn die Pandemie vorbei ist?
- Früheres Ende möglich: Das Covid-19-Impfpflichtgesetz tritt voraussichtlich mit 31. Jänner 2024 außer Kraft. Das Gesetz muss bis dahin aber laufend auf seine Notwendigkeit überprüft werden. Es könnte also früher enden.
10. Kann die Impfpflicht auch wegen anderer Gründe ausgesetzt werden?
- Angst: In extremen Fällen einer Angststörung, die lebensgefährlich ist, kann auch eine Ausnahme gemacht werden.