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"Historisches Urteil"

Das sagt Eva Glawischnig über ihren Sieg gegen Facebook

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Ex-Grüne Glawischnig schafft 'Meilenstein im Kampf gegen Hass im Netz'.

Luxemburg/Menlo Park. Es ist ein Schlag ins Gesicht von ­Facebook, wenn das kleine Wortspiel erlaubt ist. Der Gerichtshof der Europäischen Union, kurz EuGH, nimmt den Internetgiganten hart an die Kandare und zwingt ihn, „Hasspostings und für rechtswidrig erklärte wort- und sinngleiche Kommentare“ zu löschen – und zwar global!

Klage gegen Internet-Gigant. Dieser wegweisende Spruch erging am Mittwoch von einem fünfköpfigen Richtersenat der 3. Kammer des EuGH in Luxemburg unter dem Vorsitz der Kammerpräsidentin Alexandra Prechal.

Dem Urteil zugrunde lag die Rechtssache Eva Glawischnig-Piesczek gegen ­Facebook Irland Limited. Darin klagte die ehemalige Chefin der Grünen und nunmehrige Novomatic-Managerin die Löschung von Hasskommentaren unter einem auf Facebook geposteten, objektiven Artikel von oe24.at mit dem Titel „Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben“.

Video zum Thema: Fellner! Live: Eva Glawischnig im Interview

 

Fast 90 Prozent aller Hasspostings auf Facebook

Hasskommentare. Unter diesem Bericht ergingen sich in weiterer Folge Facebook-User in Hasstiraden gegen Glawischnig und bezeichneten sie zum Beispiel als „miese Volksverräterin“. Auf die Nennung weiterer Kommentare verzichten wir an dieser Stelle im Sinne der Anstandswahrung.

Sieg gegen Internet-Riesen. Glawischnig beantragte per Gericht die Löschung der Postings. Der Social-Media-Riese ignorierte die Sache allerdings, woraufhin sie über ihre Anwältin den Europäischen Gerichtshof anrief. Die Juristin: „Es ist ein Meilenstein im Kampf gegen Hass im Netz.“ Glawischnig: „Die EU zeigt Selbstbewusstsein für Grundrechte und Grundwerte.“

 

"Das EuGH-Urteil ist historisch"

ÖSTERREICH: Frau Glawischnig, ist das Urteil des EuGH für Sie eine persönliche Genugtuung?

Eva Glawischnig: Es ist ein historischer Erfolg für den Persönlichkeitsschutz gegen Internet-Giganten. Ich habe mich da für ein Musterverfahren zur Verfügung gestellt, weil vor allem Frauen von herabwürdigenden Postings betroffen sind.

ÖSTERREICH: Was bedeutet dieses Urteil nun in der Praxis für Menschen, die von Hasspostings betroffen sind?

Glawischnig: Wichtig für Betroffene ist der Umstand, dass laut Urteil Facebook nun gezwungen ist, Hasspostings auch global zu löschen. Es bringt ja nichts, wenn das nur in Österreich geschieht, aber die in­kriminierten Hasspostings etwa in Deutschland abrufbar sind. Wichtig ist auch der Punkt, dass der Löschzwang für sinn- und wortgleiche Kommentare gilt. Wenn zum Beispiel „blöder Trampel“ angezeigt wurde, gilt das dann automatisch auch für „depperter Trampel“.

ÖSTERREICH: Was ändert das Urteil in Bezug auf die Praxis beim Durchsetzen eines Löschungsantrags?

Glawischnig: Da ändert sich nichts. Man geht zu Gericht und setzt das durch. Das war auch bisher österreichisches Gesetz. Nur bisher hat sich Facebook nicht darum geschert.

ÖSTERREICH: Und nun werden sie es?

Glawischnig: Das ist noch ein spannender Punkt.

 

Online-Hass: Jede dritte Frau in Österreich Opfer

Hass im Netz ist eine sich epidemisch verbreitende Krankheit und richtet sich vor allem gegen Minderheiten und Frauen. Laut Online-Hassreport hat sich dieses Problem von 2017 auf 2018 um 61 Prozent vermehrt.

  • Jede Dritte. Das erschreckende Faktum: Bereits jede dritte Frau in Österreich war schon mindestens einmal in ihrem Leben von herab­würdigenden, sexistischen, diffamierenden und beleidigenden Hasskommentaren auf Social-Media-Plattformen betroffen. Prominente Opfer sind etwa die Ex-Politikerin Sigrid Maurer, die sich gegen massive Angriffe auf Facebook zur Wehr setzen muss.
  • Junge Mädchen. Laut Opferschutzorganisation Weißer Ring ist die Mehrheit der betroffenen Frauen zwischen 15 (!) und 18 Jahre alt. Die meisten Hasspostings, nämlich fast 90 Prozent, werden auf Facebook verfasst.
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