Im Nationalrat

Bißmann mit Kopftuch-Auftritt gegen Verbot

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Die wilde Abgeordnete kritisiert das von der Regierung beschlossene Kopftuchverbot als Scheindebatte.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) will das am Mittwoch im Nationalrat beschlossene Kopftuchverbot vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen. Dafür werde man sich "gewissenhaft vorbereiten", so IGGÖ-Präsident Ümit Vural in einer Aussendung am Donnerstag.

Zudem ortete Vural einen "schwarzen Tag" für die Demokratie: "Das Kopftuchverbot an Volksschulen führt erst zu Segregation und Diskriminierung von muslimischen Mädchen." Bei dem Verbot geht es laut Vural nicht um das Kindeswohl. Das vorliegende Gesetz diskriminiere ausschließlich das islamische Kopftuch. Dieses sei aber "Teil der religiösen Praxis".

Wilde Abgeordnete mit Kopftuch

Im Nationalrat sorgte die fraktionslose Abgeordnete Martha Bißmann für Wirbel, als sie die Debatte als Scheindebatte kritisierte. In ihrer Rede verglich sie das Verbot von Türkis-Blau mit der Kopftuchpflicht des Mullah-Regimes im Iran. Die freiheitliche Fraktion war davon freilich wenig begeistert. Gegen Ende ihrer Rede setzte sie sich schließlich selbst ein Kopftuch auf und fragte, ob jetzt plötzlich etwas anders sei oder ob sie nicht immer noch Martha Bißmann sei. Sie kritisierte, dass das Kopftuch durch die FPÖ in den letzten zehn Jahren als Feindbild hochstilisiert wurde.

Zudem halte sie das Gesetz ohnehin für verfassungswidrig, da weder die jüdische Kippa noch die Patka der Sikhs davon betroffen sind, so Bißmann. Die Regierung stellte im Gesetz aber klar, dass das Verbot Kleidungsstücke betrifft, "welche das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllen".

Für ihre emotionale Rede bekam Bißmann reichlich Zuspruch, vor allem aus der muslimischen Community. Die Abgeordnete forderte, dass man anstatt Verbote zu verabschieden, besser den Dialog mit der Islamischen Gemeinschaft suchen sollte.

Auch BJV dagegen

Auch die Bundesjugendvertretung (BJV) ortete eine Diskriminierung muslimischer Mädchen, weil das Verbot die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs nicht umfasse. "Das Gesetz verstößt eindeutig gegen die Rechte von Kindern, zu deren Einhaltung sich Österreich mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat", meinte BJV-Vorsitzender Derai Al Nuaimi.



 

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