Die neue Gesetzeslage in Österreich

Ab 2020 sind Plastik-Sackerl bei uns verboten

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Ab 2020 tritt eine Reihe von Plastik-Verboten in Österreich und der EU in Kraft.

Wien/Brüssel. Plastiksackerln sollen spätestens 2021 der Vergangenheit angehören. Das hat der Nationalrat im Sommer beschlossen.

■  Plastiksackerl: An sich gilt das Verbot schon ab kommendem Jahr, allerdings dürfen entsprechende Tragetaschen noch bis Ende 2020 abverkauft werden. Ausgenommen sind Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Ebenfalls weiter im Handel bleiben ultradünne Knotenbeutel, die vor allem in Obst- und Gemüse-Abteilungen anzutreffen sind. Diese müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein.

■  Initiativen: Handelsketten wie Spar sind der Politik zum Teil voraus. So setzt Spar etwa auf Mehrweg-Sackerl für Obst und Gemüse und biobasierte Mehrweg-Taschen.

■  Plastikverpackungen: Sie sollen laut Nationlratsbeschluss bis 2025 nachweislich um 25 % reduziert werden. Das betrifft vor allem Verpackungen von Produkten zur einmaligen Verwendung und entspricht einer Reduktion von 60.000 Tonnen.

■  Mikroplastik: Ab 2020 soll die Beimengung von Mikroplastikpartikeln in Kosmetik- und Reinigungsprodukten verboten werden. Sofern es bis dahin keine entsprechende EU-Regelung gibt.

In EU: Verbot für Einweg-Plastik mit Alternativen

Denn auch in der EU wurden 2018 Gesetze zur Plastikreduktion beschlossen.

■  Einwegplastik: Das betrifft ab 2021 Produkte, für die es nachhaltigere Alternativen gibt – etwa Wattestäbchen, Teller, Besteck und Strohhalme. Hersteller von Kunststoffprodukten sollen künftig einen Beitrag zu den Kosten für Sammlung und Verwertung ihrer Produkte leisten.

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