Das Bundesasylamt hat dem 6 Monate alten Buben einen Bescheid über seine Ausweisung ausgestellt. Minister Platter dementiert.
Sechs Monate nach seiner Geburt soll das Baby einer 21-jährigen Nigerianerin vom Bundesasylamt abgeschoben werden, das berichtet "Die Presse" am Dienstag. Die Mutter lebt demnach seit 2002 in Österreich, ihr Antrag auf Asyl ist zwar in zweiter Instanz abgelehnt worden, die Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof läuft aber noch. Sie ist damit legal in Österreich, das Baby muss aber das Land verlassen.
Platter: "Niemals!"
Innenminister Platter dementierte
den Bericht in der ZIB2 persönlich. "Niemals" würde ein Baby
von seiner Mutter getrennt. Es sei noch nie ein Baby ohne Mutter abgeschoben
worden, "das wäre ja absurd". Von Abschiebung könne überhaupt
keine Rede sein.
Abschiebung für Honeybell
Am 7. Jänner wurde "Honeybell"
in Wien geboren, Ende April suchte die Nigerianerin um Asyl für ihren Sohn
an. Zweieinhalb Monate später kam der Bescheid des BAA mit der Ausweisung.
Laut "Die Presse" führt ein Beamter des Innenministeriums darin
aus, dass in der früheren Hauptstadt Nigerias "ein Untertauchen
problemlos möglich" sei. Dann listet er Jobs auf: "In vielen
dieser Geschäftsbereiche werden deshalb bevorzugt junge Frauen angestellt
bzw. sind junge Frauen besonders erfolgreich, weil sie männliche Kundschaft
anziehen".
Nicht gegen Menschenrechtskonvention?
Weiters steht in der
Begründung, dass die Ausweisung des Babys "keinen Eingriff in den
Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention" darstelle (das
Recht auf Familien- und Privatleben). Das BAA begründet das laut Presse
damit, dass die Mutter des Kindes nicht mit dem Vater zusammenlebt. Die
Mutter hat gegen das Urteil berufen, das Verfahren ist jetzt beim
Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) anhängig.
Innenministerium dementiert
Das Innenministerium bestritt am
Montagabend, dass ein sechs Monate altes Baby einer 21-jährigen Nigerianerin
abgeschoben werden soll. "Es werden grundsätzlich keine Babys ohne
Mutter außer Landes gebracht, und das ist auch in diesem Fall nicht anders",
so Rudolf Gollia, der Sprecher des Ministeriums. Das Asylverfahren für das
Baby sei derzeit in der zweiten Instanz beim Bundesasylsenat, das der Mutter
beim Verwaltungsgerichtshof. In beiden Fällen bestehe eine
Aufenthaltserlaubnis. Laut Gollia wird im Falle einer Ablehnung eines
Asylantrages automatisch ein Ausweisungsbescheid ausgestellt. Weil das
Verfahren aber schon in der nächsten Instanz ist, kommt es zu keiner
Ausweisung.