Die Rede von Papst Benedikt über die Straffreiheit von Abtreibungen in Österreich erregt den Unmut der SPÖ-Frauen: „Es ist anmaßend.“
Benedikt XVI. fachelte am Freitag nicht nur die Papst-Hysterie an, sondern lieferte auch Zündstoff für eine neue Abtreibungsdebatte. Stein des Anstoßes sind Aussagen beim Staatsakt in der Hofburg. Der Vatikan musste richtigstellen, Benedikt XVI. habe trotz Kritik an der Abtreibung kein Ende der Fristenlösung gefordert (siehe Kasten).
Abtreibung ist ein Recht
Die Empörung bei SPÖ und Grünen war
trotz der Klarstellung groß. Noch am Freitagabend betonte Frauenministerin
Doris Bures, die bei der umstrittenen Rede in der ersten Reihe gesessen war,
dass die Fristenlösung nicht zur Diskussion stehe. Am Samstag legte
SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Bettina Stadlbauer im Gespräch mit
ÖSTERREICH nach (siehe Interview): „Bei Abtreibungen geht es um das Recht
der freien Entscheidung. Sie sind Frauenrechte.“ Auch Brigid Weinzinger,
Frauensprecherin der Grünen, stellte unmissverständlich fest: „Die
Fristenlösung in Österreich hat sich bewährt, daran darf nicht gerüttelt
werden.“
Falsch verstanden
Anders als Rote und Grüne möchte die schwarze
Ex-Frauenministerin Maria Rauch-Kallat die Rede verstanden haben: „Es ist
ungeheuerlich, wie die Aussagen wiedergegeben wurden. Er hat nie gesagt,
dass die Fristenregelung aufgehoben werden muss.“ Und der zweite
Nationalratspräsident Michael Spindelegger (ÖVP) zeigte Verständnis für die
Äußerungen (siehe Interview).
Tatsächlich bot die Rede viel Raum für Interpretationen. Für SPÖ-Frauenchefin Gabriele Heinisch-Hosek war es „der elegante Versuch, etwas nicht zu sagen, es aber zu meinen“.
Der Papst zur Abtreibung im Wortlaut
„Das grundlegende
Menschenrecht, die Voraussetzung für alle anderen Rechte, ist das Recht auf
das Leben selbst. Das gilt für das Leben von der Empfängnis bis zu seinem
natürlichen Ende. Abtreibung kann demgemäß kein Menschenrecht sein - sie ist
das Gegenteil davon. ... Ich appelliere deshalb an die politisch
Verantwortlichen, nicht zuzulassen, dass Kinder zu einem Krankheitsfall
gemacht werden und dass die in Ihrer Rechtsordnung festgelegte
Qualifizierung der Abtreibung als ein Unrecht faktisch aufgehoben wird.“