Gericht bestätigt

Anklage gegen Wolf in Causa Eurofighter

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In der Causa Eurofighter gibt es nun eine Anklage gegen den Manager und Investor Siegfried Wolf, ehemals CEO von Magna International. Das bestätigte das Straflandesgericht Graz der APA. Auch ein zweiter Unternehmer wird angeklagt. 

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermeldete die Anklagen u.a. wegen Geldwäscherei-Vorwürfen in einer Aussendung, allerdings ohne Namensnennung.

Von Wolfs Sprecher Josef Kalina gab es auf APA-Anfrage nicht mehr als "kein Kommentar". Die Identität der Angeklagten Personen bestätigte er nicht.

Laut WKStA soll der erstangeklagte Unternehmer (welche der beiden Personen damit gemeint war, ließ sich nicht eindeutig klären, Anm.) Vermögensbestandteile in Höhe von rund 6,8 Mio. Euro verborgen sowie deren Herkunft verschleiert haben, und sich so der Geldwäscherei schuldig gemacht haben. Die Gelder sollen ursprünglich aus Untreuehandlungen von Verantwortlichen der EADS Deutschland GmbH stammen, und durch Scheinverträge von der EADS Deutschland GmbH über die Vector Aerospace LLP an mehrere Gesellschaften und Privatstiftungen bzw. Trusts überwiesen worden sein, die dem Erstangeklagten teilweise wirtschaftlich zuzurechnen gewesen seien.

Teile dieser Gelder teils in Gold erhalten

Der zweitangeklagte Unternehmer wiederum habe Teile dieser Gelder teils in Gold erhalten (bzw. teils in bar oder Namensschecks erhalten und dann in Gold umgetauscht) und bis zur Rückgabe an den Erstangeklagten in der Schweiz verwahrt, so die Staatsanwaltschaft. Damit sollte (unter anderem) der Aufenthaltsort des Geldes verschleiert werden, so der Vorwurf.

Dem Erstangeklagten wird weiters vorgeworfen, vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss des Nationalrates als Auskunftspersonen zur Sache falsch ausgesagt zu haben. Wie die WKStA erklärte, erfolgte die Einbringung der Anklageschrift in allen oben genannten Punkten nach Genehmigung des Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium in Übereinstimmung mit dem "Weisungsrat".

WKStA ermittelt wegen falscher Beweisaussage

Das in diesem Zusammenhang geführte Ermittlungsverfahren gegen den Zweitangeklagten wegen Untreue zum Nachteil seines damaligen Arbeitgebers wurde eingestellt, hieß es weiter, weil auf Basis der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens die Begehung einer Straftat nicht nachweisbar gewesen sei. Die WKStA ermittelt gegen den Zweitangeklagten derzeit noch wegen falscher Beweisaussage als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien sowie als Auskunftsperson vor dem U-Ausschuss. Ein Vorhabensbericht zu diesem Tatverdacht sei Ende April 2023 an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet worden.

Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen drei namentlich bekannte Beschuldigte wegen Untreue zum Nachteil der EADS Deutschland GmbH und Geldwäsche ist laut WKStA ebenfalls noch nicht abgeschlossen.

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