Affäre

"Arschgesicht"-Prozess endet mit Entschädigung - Geld geht an die Tochter des Angeklagten

Der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger hat sich eine Beschimpfung im Internet nicht gefallen lassen. Ein 63-Jähriger muss jetzt die Gerichtskosten tragen - und 1.000 Euro an seine Tochter zahlen. 

Weil er Hanger in einem Facebook-Post ein "Arschgesicht" nannte, musste sich am Donnerstag ein 63-Jähriger vor Gericht verantworten. Er einigte sich mit der Klägerseite auf einen Vergleich, dessen Inhalt jedoch nicht öffentlich gemacht wurde. Er habe sich damals viel mit der Debatte um Pensionserhöhungen befasst und sich in einem "psychischen Ausnahmezustand" zu dem Posting hinreißen lassen, das ihm heute "irrsinnig leid" tue, betonte sein Anwalt. Die Familie des Mannes mache gerade eine schwere Zeit durch.

Hanger verzichtete auf Entschädigung

Gleich zu Beginn signalisierte sein Verteidiger am Wiener Straflandesgericht Vergleichsbereitschaft. Hangers Rechtsvertreterin antwortete scharf: "Ja, aber nur zu unseren Bedingungen". Sie legte dem Mann und seinem Verteidiger ein Schriftstück mit ebendiesen vor: "nicht verhandelbar". Dieses akzeptierte er nach kurzer Beratungszeit.

Laut Hanger habe der Mann eine Unterlassungserklärung unterzeichnen müssen, die Veröffentlichung einer Entschuldigung sowie eine Entschädigungszahlung. Hanger zu oe24: "Ich will das Geld nicht haben, wir haben es so festgelegt, dass der Mann 1.000 Euro an seine Tochter zahlen muss." Sehr wohl fällig seien für den 63-Jährigen allerdings die Gerichtskosten von 1.500 bis 2.000 Euro."

Die Verhandlung ist bis zur Erfüllung dieser Bedingungen auf unbestimmte Zeit vertagt.

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