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Cobra-Affäre: Konkrete Ermittlungen gegen eine Person

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Nach dem Alkohol-Unfall vor der Kanzler-Wohnung gibt es jetzt doch konkrete Ermittlungen gegen eine Person.

 

 

In der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat die Staatsanwaltschaft  Korneuburg Ermittlungen gegen "zumindest eine namentlich bekannte Person" eingeleitet, bestätigte Behördensprecherin Gudrun Bischof auf Anfrage. Die Identität wurde nicht bekanntgegeben.    "Der angezeigte Sachverhalt wird in alle Richtungen überprüft", sagte Bischof. Weitere Details wurden nicht genannt. Laut POLITIK-LIVE-Infos handelt es sich aber bei der Person weder um Nehammer noch um seine Frau. Die Tageszeitung ÖSTERREICH hatte schon vor zwei Wochen von der Prüfung eine Anfangsverdachts gegen eine Person durch die StA berichtet.

Personenschützer verursachten Unfall 

 In der Cobra-Affäre geht es grundsätzlich um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Nehammer. Die Cobra-Beamten sollen nach ihrem Einsatz bei der Ehefrau des Regierungschefs betrunken mit dem Dienstwagen einen Unfall mit Blechschaden verursacht haben. In einem anonymen Schreiben wurden Vorwürfe erhoben, Nehammer könnte in der Sache interveniert haben, um die Abläufe zu vertuschen, was der Kanzler selbst erbost als unwahr zurückwies.

 

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Cobra-Chef Treibenreif wird in der Anzeige genannt.

   Auch dem Chef der Polizei-Sondereinheit, Bernhard Treibenreif, wird in dem anonymen Schreiben "Amtsmissbrauch" vorgeworfen. Er habe sich vom Kanzler "hinreißen" lassen, die Dienstzeiten der Beamten zu verändern, damit der Vorfall offiziell in die Freizeit der beiden fällt. Treibenreif wies die anonymen Vorwürfe nach deren Aufkommen zurück.

   Der Akt in der Causa hatte zuletzt mehrere Stationen durchlaufen. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen eine "bekannte Person" war von der Anklagebehörde in Wiener Neustadt von Amts wegen eingeleitet worden. Aufgrund der Brisanz des Falles wurde das Ermittlungsverfahren an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Dieses wiederum delegierte den Fall an die Behörde in Korneuburg. Von dort ging der Akt weiter an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die ihn schließlich Ende April nach Prüfung der Zuständigkeit wieder nach Korneuburg retournierte. 

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