Der nach seiner Verurteilung im Buwog-Prozess seit Anfang Juni in der Innsbrucker Justizanstalt einsitzende Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) wird über Weihnachten und den Jahreswechsel noch im Gefängnis bleiben müssen.
Mit Anfang Jänner wird der 56-Jährige dann sehr wohl eine Fußfessel bekommen bzw. in den elektronisch überwachten Hausarrest überwechseln dürfen, erfuhr die APA am Donnerstag aus sicherer Quelle.
Ex-Minister wurde notoperiert
Grassers Anwälte hatten bereits am 1. September einen entsprechenden Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest eingebracht. Zuletzt war der frühere Finanzminister (von 2000 bis 2007, Anm.) ebenfalls im September in die Schlagzeilen geraten, als er wegen eines plötzlich aufgetretenen gesundheitlichen Problems eine Notoperation in der Innsbrucker Klinik über sich ergehen hatte lassen müssen. Grasser befand sich daraufhin mehrere Wochen im Krankenhaus.
Aufenthalt nur innen - und nicht im Garten?
Der gebürtige Kärntner lebt seit langem mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter in Kitzbühel. Es wird erwartet, dass die Fußfessel den Aufenthalt in der gemeinsamen Villa, dem Unterhirzinger Hof ermöglicht. Die Justizbehörden hatten aber schon im Vorfeld der Entscheidung betont, dass Grasser wohl nur einen kleinen Bereich des Anwesens werden betreten dürfen. Allerdings sind Ausgänge bzw. Berufswege möglich, die zuvor angemeldet werden müssen.
Warum die Justiz Grasser drei Monate warten ließ? Insider vermuten einen Zusammenhang mit den vergleichsweise zahlreichen Freigängen Grassers unmittelbar nach Haftantritt. Man habe nicht den Eindruck erwecken wollen, dass der Promi-Häftling auch bei der Fußfessel privilegiert werde. Die Entscheidung über die Fußfessel traf die Haftanstalt.
Grasser war Ende März im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zur Hälfte des Strafausmaßes dürfte er bedingt entlassen werden.
Meischberger noch "im Antragsstadium"
Die unmittelbare Zukunft des ebenfalls im Buwog-Prozess verurteilten Ex-Lobbyisten und früheren FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger war indes noch unklar. Der 66-jährige Tiroler hatte Ende Mai einen Antrag auf Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen gestellt und war damit im Oktober endgültig abgeblitzt. Der ehemalige langjährige Spitzenpolitiker stellte daraufhin ebenfalls einen Antrag auf Fußfessel. Die Sache befinde sich weiter "im Antragsstadium", eine Entscheidung lag noch nicht vor, erfuhr die APA.