Affären

Grasser in Konkurs - doch Buwog-Schuld wird er so nicht los

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Auch wenn Karl-Heinz Grasser jetzt in Privat-Konkurs ist - seine Schulden an die Republik kann er sich nicht so leicht vom Hals schaffen.

Die Nachricht war schon eine kleine Polit-Bombe: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat vergangene Woche Privatkonkurs angemeldet, das Verfahren wird wohl in der kommenden Woche eröffnet werden. Das ist insofern brisant, als der Ex-Finanzminister vom OGH nicht nur zu 4 Jahren Haft, sondern auch zur Rückzahlung jener 9,8 Mio. Euro verurteilt wurde, die er im Zuge des Buwog-Deals mit seinen drei Mittätern kassiert hatte.

Was viele vermuten, trifft hier allerdings nicht zu: Privatpersonen winkt zwar bei einem Privatkonkurs ein drei- oder fünfjähriges Abschöpfungsverfahren (bis aufs Existenzminimum), nach dessen Ende die Restschuld erlassen wird. Doch gerichtlich festgestellte Schadenersatzzahlungen fallen eben nicht darunter, wie Cornelia Wesenauer vom Alpenländischen Kreditorenverband gegenüber oe24 erklärt. "Grasser muss also eine Vereinbarung mit der Finanzprokuratur erzielen, sonst bleiben diese Schulden bestehen." KHG braucht also einen Deal. Die gute Nachricht für Grassers Frau Fiona Pacifico Griffini-Grasser: Sie kann nicht haftbar gemacht werden.

Einer könnte für alle zahlen

Die Finanzprokuratur wollte dazu keine Stellung nehmen. Dabei hat sie das Heft in der Hand, von wem der vier bzw. fünf Verurteilten sie das Geld - 9,6 Mio. Euro plus Zinsen - zurückfordert. Das sind neben Grasser, Walter Meischberger, Ex-PR-Mann Peter Hochegger, Ex-Immofinanzchef Karl Petrikovics bzw. noch ein verurteilter Beteiligter. Bekommt die Finanzprokuratur von einem Beteiligten die gesamte Summe, kann sich dieser von seinen Mittätern Regress verlangen - was wohl vor Gericht enden wird.

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