Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser durfte am Samstag das Gefängnis für einige Stunden verlassen, berichtet ein Mithäftling. Er sieht darin ein "unverständliches Sonder-Privileg". Die JA Innsbruck betont, dass jeder Häftling dieses Recht genieße.
Am Samstag um 8 Uhr war es soweit. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser durfte den "Ziegelstadel" nach nur vier Wochen bereits zum ersten Mal für einen Ausgang verlassen, erzählte ein Mithäftling im Gespräch mit oe24. Grassers Anwalt Manfred Ainedter wollte auf oe24-Anfrage einen möglichen Freigang am Freitag nicht kommentieren.
Am Sonntag bestätigte Grasser Mithäftling jedenfalls gegenüber oe24, dass der Ausgang "planmäßig für 11 Stunden" über die Bühne ging. Normalerweise würde neuen Häftlingen allerdings gleich klar gemacht, dass "es vor Ablauf der Beobachtungsfrist von drei Monaten keinen Ausgang gibt", so der Insasse.
Jeder Strafgefangene hat dieses Recht "ab Antritt der Strafhaft"
Die Justizanstalt Innsbruck sieht das anders. Strafgefangenen stehe "gesetzlich das Recht zu, höchstens zweimal im Quartal die Anstalt für eine gewisse Dauer zu verlassen", heißt es aus der JA auf oe24-Anfrage. Die Gründe für einen Ausgang seien im Gesetz klar festgelegt, nämlich „zur Regelung wichtiger persönlicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Angelegenheiten“. Außerdem stünde jedem Strafgefangenem dieses Recht "ab Antritt der Strafhaft" zu.
Norbert Wess, ebenfalls Anwalt von Karl-Heinz Grasser, war am Sonntag für oe24 nicht erreichbar.