Die Arbeiterkammer erstritt für eine zu Unrecht gekündigte Gastromitarbeiterin mehr als 13.000 Euro.
Dass die Sitten in der Gastronomie eher rau sind, ist bekannt. Doch das lässt den Suppentopf wirklich überlaufen: Eine Wiener Kellnerin meldete ihrem Chef per WhatsApp ihre Schwangerschaft samt ärztlicher Bestätigung. Der Gastronom antwortete der 19-Jährigen mit empörender Rücksichtslosigkeit: „Du bist gekündigt.“
Gastronom belog auch noch die Krankenkasse
Nun, die Frau hat sich das nicht gefallen lassen: „Nach dem ersten Schock wies die Kellnerin schriftlich darauf hin, dass sie ab Meldung der Schwangerschaft einen besonderen Kündigungsschutz hatte und die Kündigung somit rechtlich unwirksam ist“, so AK-Arbeitsrechtler Ludwig Dvořàk. Um keinen Anlass für eine Kündigung zu liefern, erklärte sich die Frau zudem arbeitsbereit. Den Gastronomen aus dem 5. Wiener Gemeindebezirk scherte das wenig: Er übermittelte ihr die Abmeldung von der Krankenkasse. Garniert mit einer doppelten glatten Lüge, die die AK betont: „Der Arbeitgeber hatte bei der ÖGK als Abmeldegrund ,einvernehmliche Lösung‘ angegeben“, so Dvořàk: „Und er hat die Auflösung des Dienstverhältnisses zwei Tage vor die von ihm ausgesprochene Kündigung datiert.“
Nun, der Mann kam am Ende nicht damit durch: Die werdende Mutter ging zur AK und klagte ihre Ansprüche ein. Das Gericht sprach ihr 12.500 Euro brutto an entgangenem Lohn und 1.000 Euro immateriellen Schadenersatz wegen Diskriminierung zu.
Für Dvořàk ist die Causa kein Einzelfall: „Der Arbeitskräftemangel in der Gastronomie ist hausgemacht. Wenn man mit MitarbeiterInnen so umgeht, dann ist es kein Wunder, wenn viele Menschen in dieser Branche keine Zukunft für sich sehen.“