Ex-Kabinettschef

Kurz-Prozess: Auch Bonelli schuldig gesprochen

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Der ehemalige Kabinetschef von Sebastian Kurz, Bernhard Bonelli, wurde im Falschaussage-Prozess ebenso wie der Ex-Kanzler schuldig gesprochen.

Der ehemalige österreichische Bundeskanzler und einstige Parteichef der ÖVP, Sebastian Kurz, ist am Freitag in erster Instanz wegen Falschaussage im parlamentarischen Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt wegen desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Muss Verfahrenskosten zahlen

Die Freiheitsstrafe wird Bonelli genau wie Kurz unter einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Weiters werden beide zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Grundsätzlich ist es so, dass eine objektiv falsche Aussage nicht per se strafbar sei, es ist die einfachste Form von Vorsatz notwendig, das heißt, "er muss es ernstlich für möglich gehalten haben", falsch ausgesagt zu haben, und zu diesem Schluss kam das Gericht.

Zwar billigte der Richter Kurz und Bonelli zu, dass die Situation vor einem Gericht anders als vor einem Untersuchungsausschuss sei, rechtlich dennoch gleich zu beurteilen.

Freispruch in zwei Punkten

Freigesprochen wurden sowohl Kurz als auch Bonelli von Vorwürfen zu Aussagen die Schmid-Schiefer Vereinbarung betreffend, "da wäre schon auf objektiver Ebene nicht klärbar gewesen, ob die Aussagen falsch waren", als auch von Vorwürfen in Zusammenhang mit der Bestellung des Vorstandes der ÖBAG. "Dieses viel diskutierte 'na' halte ich für die weitere Beurteilung auch für irrelevant".
 

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