Affären

Oberstaatsanwalt Fuchs wegen Geheimnisverrats angeklagt

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Der Chef der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, wird angeklagt.

Der vom Dienst suspendierte Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, wird sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) und Falschaussage vor dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss vor Gericht verantworten müssen. Ein entsprechender Strafantrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag der APA.

Wann und wo die Verhandlung stattfinden wird, ist noch unklar. Wie Salzborn mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck aus möglichen Befangenheitsgründen die Delegierung an einen Gerichtssprengel außerhalb des Oberlandesgerichts (OLG) Wien beantragt. Sollte dem stattgegeben werden, würde nicht in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland verhandelt werden. Für Beamte, die ein ausschließlich kraft ihres Amtes zugänglich gewordenes Geheimnis offenbaren, sieht das Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft vor. Für Fuchs gilt die Unschuldsvermutung.

Der APA vorliegenden Informationen zufolge wird Fuchs im Strafantrag vorgeworfen, dem einst mächtigen, mittlerweile ebenfalls vom Dienst suspendierten Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin vorbereite. Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich von einem Artikel der Journalistin angegriffen gefühlt - deren tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde allerdings dort mangels eines begründeten Anfangsverdachts zurückgelegt.

Die Fuchs unterstellte Falschaussage ist Folge dessen Auftritts im "Ibiza"-Ausschuss, wo er am 10. März 2021 gefragt wurde, ob er Aktenteile weitergegeben habe. Darauf erwiderte Fuchs unter Wahrheitspflicht sinngemäß, er könne sich daran nicht erinnern und dies daher weder bestätigen noch ausschließen.

Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr, auf APA-Anfrage erklärte, war gegen Fuchs hinsichtlich des vermuteten Geheimnisverrats ursprünglich auch wegen weiterer Verdachtsfälle ermittelt worden. Zu all diesen Ermittlungssträngen - es stand etwa der Vorwurf im Raum, Fuchs könnte Pilnacek Informationen zu Verfahrensständen - etwa in der Causa Gernot Blümel - preisgegeben haben - ließen sich die Verdachtsmomente nicht erhärten. Sie wurden daher eingestellt, sagte Mayr.

Der von der APA um eine Stellungnahme gebetene Rechtsvertreter von Fuchs, Martin Riedl, war nicht erreichbar. Er befindet sich nach Auskunft seiner Kanzlei in dieser Woche auf Urlaub.

Indes steht fest, wer die vorläufige Leitung der OStA-Wien übernimmt. Zum interimistischen Behördenleiter rückt Fuchs' bisheriger erster Stellvertreter Michael Klackl auf - "aufgrund der Geschäftsverteilung", wie Klackl gegenüber der APA betonte.

Fuchs war am Mittwoch vom Justizministerium mit sofortiger Wirkung vorläufig suspendiert worden. Dieser Schritt wurde auch dem Obersten Gerichtshof als zuständigem Disziplinargericht zur Kenntnis gebracht. "Grund für die Maßnahme war, dass angesichts der Anklageerhebung die Suspendierung mit Rücksicht auf die Natur oder Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens erforderlich erschien", begründete das Ministerium den Schritt.

Zuvor hatte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) die Suspendierung bereits im laufenden U-Ausschuss im vertraulichen Teil ihrer Befragung angekündigt. Fuchs war zuletzt stärker unter Druck geraten, nachdem weitere Chat-Nachrichten zwischen ihm und Pilnacek an die Öffentlichkeit gelangt waren. Die beiden hatten sich über die Observation eines WKStA-Mitarbeiters im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht unterhalten. Kurz vor der Sicherstellung seines Mobiltelefons im März 2021 soll Fuchs im Internet intensiv nach Informationen über Datenlöschung und -wiederherstellung, verschlüsselte Kommunikation und Wertkartenhandys gesucht haben.

Nach der Beschlagnahmung seines Handys waren Fuchs im Vorjahr Kompetenzen entzogen worden. Er war seitdem für sämtliche die WKStA betreffenden Angelegenheiten nicht mehr zuständig.

Die Ermittlungen gegen den suspendierten Sektionschef Pilnacek waren indes noch nicht abgeschlossen. Wie ein Sprecher der in dieser Causa ebenfalls federführenden Staatsanwaltschaft Innsbruck der APA erläuterte, werde weiterhin wegen des Verdachts der Falschaussage, des Verdachts des Amtsgeheimnisverrats sowie des Amtsmissbrauchs ermittelt. Vorhabensbericht gebe es bis dato keinen.

Auch im vertraulichen Teil der Befragung von Justizministerin Zadic im laufenden U-Ausschuss tags zuvor ist der Ermittlungsstand zur Causa Pilnacek dem Vernehmen nach kein Thema gewesen. Anfang November war der suspendierte Sektionschef vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit der Weitergabe der Information über die geplante Anzeige der WKStA an die "Presse"-Journalistin freigesprochen worden. Dagegen meldete die Staatsanwaltschaft Innsbruck Berufung an.

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