Neue Regeln

Diese Gesetze treten im August in Kraft

Mann mit grauem Hoodie raucht eine Zigarette im Wald.
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Mit August treten in Österreich mehrere neue Regelungen in Kraft.
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Sie betreffen den Schutz von Kindern, den Umgang mit bestimmten Chemikalien und die Ausbildung angehender Ärztinnen und Ärzte.

Ab 12. August gelten strengere Vorgaben für sogenannte Ewigkeitschemikalien. Durch eine EU-Verordnung werden bestimmte PFAS-Stoffe in Lebensmittelverpackungen eingeschränkt. Diese per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen sorgen dafür, dass Materialien wasser- und fettabweisend sind. Sie kommen unter anderem in Beschichtungen von Pfannen, wasserfesten Textilien oder Kosmetika zum Einsatz. Bei Lebensmittelverpackungen sollen sie künftig nur noch innerhalb bestimmter Grenzwerte erlaubt sein.

Der Grund für die Einschränkungen ist das mögliche Gesundheitsrisiko: PFAS bauen sich in der Umwelt nur äußerst langsam ab und können unter anderem krebserregend sein. Das Österreichische Umweltbundesamt konnte die langlebigen Chemikalien bereits in menschlicher Muttermilch nachweisen.

Ab 20. August wird außerdem das Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf öffentlichen Kinderspielplätzen österreichweit verboten. Die Regelung gilt auch für zigarettenähnliche Produkte und soll vor allem Kleinkinder schützen, die herumliegende Stummel aufnehmen könnten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe von 500 Euro rechnen. Bei Wiederholung kann die Geldstrafe auf bis zu 2.000 Euro steigen. Die neuen Verbotszonen müssen künftig deutlich gekennzeichnet werden.

Auch für den medizinischen Nachwuchs gibt es eine Änderung: Die Basisausbildung für Ärztinnen und Ärzte wird von bisher neun auf sechs Monate verkürzt. Sie bildet nach dem Medizinstudium den ersten Teil der Facharztausbildung. Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS erwarten sich dadurch kürzere Wartezeiten und einen schnelleren Einstieg in die weitere Ausbildung.

EU-Verordnungen

Zudem treten im August auch zwei wichtige EU-Verordnungen in Kraft. Bereits ab 2. August greifen weitere Bestimmungen des europäischen AI Acts. Unternehmen müssen KI-generierte Inhalte und den Einsatz von Chatbots im Kundenkontakt künftig klar kennzeichnen. Auch manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte – etwa sogenannte Deepfakes – müssen transparent als KI-Inhalte ausgewiesen werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen.

Hand hält Smartphone mit eingeblendetem Text „deep fake” und weiteren Schlagworten zum Thema.
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Am 12. August wird zudem die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar anwendbar. Sie soll Verpackungsmüll reduzieren, Recycling fördern und problematische Stoffe wie PFAS in Lebensmittelverpackungen stärker begrenzen. Viele Detailvorschriften werden zwar erst schrittweise umgesetzt, für Hersteller und Händler beginnt aber bereits jetzt ein neuer Rechtsrahmen. Auch Kaffee- und Teekapseln sowie Teebeutel gelten künftig rechtlich als Verpackungen und müssen künftig in die entsprechenden Recycling- und Sammelsysteme eingebunden werden.

Goldene Kaffeekapseln und Kaffeebohnen auf weißem Hintergrund mit viel Freiraum.
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