U-Ausschuss

Paukenschlag: Schmid verweigert die Aussage

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Der  Ex-ÖBAG-Chef  will im U-Ausschuss keinerlei Fragen beantworten 

Mit Spannung ist am Donnerstag der Auftritt von Thomas Schmid im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss erwartet worden. Diese währte jedoch nur kurz, verweigerte doch der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef seine Aussage beharrlich. Schmid berief sich beständig auf sein Aussageverweigerungsrecht.

Die Vorsitzende und Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) ließ das in Absprache mit dem Verfahrensrichter nicht gelten und quittierte die Weigerung mit der Ankündigung von Beugestrafenanträgen an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Schmid zeigte sich davon unbeeindruckt und blieb bei seiner Linie.

Wegen strafrechtlicher Ermittlungen  

Die Fraktionen hatten sich von Schmids Auftritt viel erwartet, handelt es sich bei ihm doch um die zentrale Figur diverser Affären, großteils ausgelöst durch seine von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sichergestellten Chats. Gleich zu Beginn machte Schmid aber klar, dass er sämtliche Aussagen verweigern will.

Er rechtfertigte dies damit, dass seine Aussage vor der WKStA noch nicht abgeschlossen sei, wie er bereits in seinem Eingangsstatement festhielt. Daher wolle er auch keinerlei Fragen beantworten, weil alle Themen mit dem Strafverfahren zu tun hätten. Sollte der U-Ausschuss anderer Meinung sein, müssten das die Gerichte klären. Schmid untermauerte dies mit rechtlichen Erwägungen.

Nach einer kurzen "Stehung" erklärte die Vorsitzende Bures, dass man mit der Befragung dennoch fortfahren wolle, jede Frage aber einer Einzelfallprüfung unterzogen werde. Wie Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl danach ausführte, sei er nämlich der Ansicht, dass bei jenen Fakten, die das Justizministerium als zulässig erklärt habe, bereits eine abschließende Beurteilung der Ermittlungen erfolgt sei. "Ich sehe nicht, dass Sie sich durch eine neuerliche Aussage, wo sie bereits geständig waren, einer weiteren Strafverfolgung aussetzen." Daher werde er bei jeder Frage eine Einzelfallprüfung vornehmen.

Fragwürdiges Schauspiel

Schmid blieb jedoch dabei und führte wiederholt - wie bereits bei der ersten Frage von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl zum sogenannten Beinschab-Tool auch - sein Recht auf Aussageverweigerung ins Treffen: "Ich bin in mehreren Verfahren Beschuldigter, die Themenblöcke hängen zusammen, und die Einvernahme bei der WKStA ist noch nicht abgeschlossen."

Bures wie auch Pöschl ließen diese Glaubhaftmachung jedoch nicht gelten. Daher kündigte die Vorsitzende nach wiederholtem Nachfragen einen Antrag auf Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht an.

In dieser Tonart ging es sodann weiter. Schmid antwortete auf jede Frage mit: "Ich verweigere weiter die Aussage." Und Pöschl entgegnete: "Ich halte weiter die Aussageverweigerung für nicht gerechtfertigt." Nach zweimaliger Fragestellung kündigte Bures dann jeweils einen Antrag auf Beugestrafe "auf Empfehlung des Verfahrensrichters" an.

Nach einer weiteren Unterbrechung einigten sich die Fraktionen vorerst darauf, mit diesem fragwürdigen Schauspiel weiter zu machen. Schmid wurde somit ein Antrag auf Beugestrafe nach dem anderen angedroht.

Mit seinen Aussagen bei der WKStA hat Schmid etliche prominente ÖVP-Politiker belastet - darunter auch Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka.
 

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