Wegen Klima-Klebern

Paukenschlag! Zadic bei WKStA angezeigt

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Justizministerin Alma Zadic wurde jetzt bei der WKStA angezeigt, weil es eine umstrittene Weisung gegen die U-Haft einer Klimakleberin gegeben hat.

Paukenschlag in der heimischen Justiz. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) wurde bei der WKStA wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch angezeigt, weil es eine Weisung gegen die U-Haft einer Klimakleberin gegeben hat. 

Die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft soll jetzt den Anfangsverdacht prüfen, ob es im Fall der Klimakleberin Anja Windl zu Recht zu der umstrittenen Weisung gekommen ist.

Anzeige wegen Weisung zu U-Haft

In der Anzeige heißt es: Die Staatsanwaltschaft hat offenbar die U-Haft gegen eine Klima-Kleberin (Verdacht: schwere Sachbeschädigung und Tatbegehungsgefahr) beantragt, wobei dieser Antrag vom Landesgericht abgewiesen worden ist. Gegen diese Abweisung wollte die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde einbringen und wurde aber per Weisung des Justizministeriums daran gehindert. Die Erklärung des Justizministeriums: "Die Beschwerde hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt."

Die Sachverhaltsdarstellung aufgegeben hat Wolfgang Pöltl, ein Student der Rechtswissenschaften. Er sagt: "Warum wird die Einbringung einer Beschwerde gegen die "Nichtverhängung der U-Haft" per Weisung unterbunden, wenn die Beschwerde sowieso keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte? Es ist geradezu abenteuerlich, dass über den Erfolg oder Nichterfolg von Beschwerden offenbar das Justizministerium befindet und diese Entscheidung nicht dem zuständigen Rechtsmittel-Gericht überlassen wird." Es gilt die Unschuldsvermutung.

"Gewalt im Straßenverkehr"

Pöltl bezieht sich auf das Strafgesetzbuch (StGB) und eine, wie er sagt, Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, die im Hinblick auf die Klimakleber gelte: "Die Erzwingung des Anhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers mittels eines auf der Straße quergestellten Pkws erfolgte durch Gewalt (im Sinn des § 105 StGB), weil unter Gewalt (im Sinn des § 105 StGB) nicht nur menschliche Körperkraft, sondern auch der Gebrauch berauschender oder betäubender Mittel und die Anwendung von Hypnose zu verstehen ist."

Der Anzeigen-Ersteller fragt: "Wo ist der Unterschied zwischen einem auf der Fahrbahn quergestellten Pkw und einer Reihe von Klima-Kleberinnen, welche durch Festkleben auf der Fahrbahn, Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen (nötigen)? Das ist nicht nachvollziehbar und erschließt sich auch mir nicht. Dass Klima-Kleberinnen wiederholt und regelmäßig Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen, veranlasst offenbar die Justiz nicht, hier strafrechtlich (u.a. Verhängung der U-Haft wegen Tatwiederholungsgefahr) tätig zu werden (obwohl der OGH schon durch das Querstellen eines Pkw eindeutig das Tatmittel der Gewalt annimmt)."  

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