Millionär Siegfried Wolf will am Tag des U-Ausschusses in Russland gewesen sein. Belege legte er dem Parlament allerdings nicht vor. Jetzt droht ihm eine Beugestrafe.
Ex-Magna-Chef Siegfried Wolf - Nutznießer eines satten Steuernachlasses auf ÖVP-Intervention und deswegen im Korruptions-U-Ausschuss geladen – ist seinerseits geladen. Am Freitag echauffierte sich der Wirtschafts-Tycoon mit besten Russland-Connections, weil der U-Ausschuss ihm wegen Nichterscheinen am 2. März eine Beugestrafe sowie die Vorführung durch die Polizei androht. Er habe sich formell für den vorgesehenen Termin entschuldigt und einen Ersatztermin angeboten, so Wolf am Freitag. Zudem habe er der Parlamentsdirektion auch einen neuen Termin "in der letzten März- bzw. ersten April-Woche" angeboten, betonte Wolf. Nur: Für diese Sitzungen ist die Ladungsliste bereits gut gefüllt.
Parlament forderte Belege - und bekam sie nie
Nun, im Beugehaft-Antrag des Parlaments klingt das ein bisschen anders. Minutiös listet die Parlaments-Direktion alle Vorgänge rund um die Wolf-Ladung auf – POLITIK LIVE hat den gesamten Antrag. So sei Wolf nicht bereit gewesen, den Termin vorab zu bestätigen – erst wenn er die formelle Ladung erhalte, werde er sich äußern. Nun, die wurde am 7. Februar abgeschickt.
Und am 8. Februar sagte Wolfs Assistentin dem Parlament ab. Sie teilte mit, „dass Herr Ing. Wolf der Ladung aufgrund von Geschäftsterminen in Russland nicht Folge leisten könne“, heißt es im Antrag. Und weiter: „Seitens der Parlamentsdirektion wurde nach Belegen für den Russlandaufenthalt bzw. die dortigen Termine gebeten.“
Wolf rief selbst im Parlament an
Nächstes Kapitel: Am 14. 2. – zwei Wochen vor dem Termin – ruft Wolf selbst an. Er werde in Russland sein „und für den Auslandsaufenthalt bzw. die dortigen Termine keine Belege vorweisen“. Zwei Mal erneuerte Wolf seinen Vorschlag eines Ersatztermins – doch die Parlamentsdirektion ließ sich nicht darauf ein. Und forderte Belege.
Genügende Entschuldigung liegt nicht vor
Die kamen aber nie: „Eine genügende Entschuldigung liegt insofern nicht vor, als das, trotz entsprechender Aufforderung der Parlamentsdirektion zur Konkretisierung bzw. Glaubhaftmachung der Geschäftsreise, keine Bereitschaft der Auskunftsperson vorlag, Belege für die Ortsabwesenheit vorzulegen. Es kann dahingehend auch nicht geprüft werden, ob die Verhinderung so zwingend war, dass sie nicht durch entsprechende Dispositionen zu verhindern gewesen wäre.
Die Folge: Antrag auf Beugestrafe und polizeilicher Vorführung. Jetzt ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug.
Hier der gesamt Antrag des Parlaments