Verdoppelung nach Pandemie

Zuwachs: 20.600 Einbürgerungen im Vorjahr

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Bei Personen mit Wohnsitz in Österreich betrug das Plus bei den Einbürgerungen im Vorjahr zwölf Prozent. Der Großteil kommt aus Syrien und aus der Türkei. 

Exakt 20.606 Personen ist im Vorjahr die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden. Das ist ein Plus von 27,4 Prozent gegenüber 2021. Vergleicht man die Zahlen mit jenen vor der Pandemie, handelt es sich fast um eine Verdoppelung (plus 94,3 Prozent gegenüber 2019). 9.707 Eingebürgerte haben ihren Wohnsitz im Ausland.

Im Ausland lebend: Nachkommen von Verfolgten des NS-Regimes

Dies erklärt auch den starken Anstieg. Denn dieser gehe hauptsächlich auf die Einbürgerungen von Verfolgten des NS-Regimes und deren Nachkommen zurück, die fast die Hälfte der Einbürgerungen im Jahr 2022 ausmachten, erklärt Tobias Thomas, Generaldirektor der Statistik Austria, in einer Aussendung. Personen, die unter diesem Titel eingebürgert wurden, haben am häufigsten die Staatsangehörigkeiten Israels, der USA oder Großbritanniens.

Im Inland lebend: Großteil aus Syrien und Türkei

Bei Personen mit Wohnsitz in Österreich betrug das Plus bei den Einbürgerungen nur zwölf Prozent. Hier erhielten am häufigsten Staatsangehörige aus Syrien und der Türkei die Staatsbürgerschaft. Vergleicht man die Vorjahreszahlen mit jenen aus dem Jahr 2011, hat sich die Zahl der Personen mit asiatischer Herkunft (minus Türkei) verneunfacht. Ziemlich genau die Hälfte der Einbürgerungen im Jahr 2022 entfiel auf Frauen.

In acht Bundesländern wurden 2022 mehr Personen eingebürgert als im Vorjahr. Die relativen Zuwächse waren in Kärnten (plus 41,9 Prozent auf 552 Einbürgerungen) am höchsten. In Salzburg (minus 0,6 Prozent auf 487) gab es im Vergleich zum Vorjahr weniger Einbürgerungen.

Fast vier Fünftel aller Einbürgerungen im Jahr 2022 erfolgten aufgrund eines Rechtsanspruchs. Darunter wurden 5.229 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. nachgewiesene Deutschkenntnisse und nachhaltige Integration, Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt). 

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