Causa Asfinag
Freispruch für Ex-Vizekanzler Strache
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Strache war vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft haben. Für das Gericht reichte die Beweislage nicht aus, weswegen ein Freispruch im Zweifel erfolgte.
Freispruch im Zweifel
In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Richterin, dass für eine Verurteilung volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld bestehen muss. Nach Wertung der Beweise sei es daher unter Anwendung des Zweifel-Grundsatzes zu Freisprüchen gekommen. Stieglitz habe für seine Bestellung zwar "unschön" interveniert. Dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusste habe, sei aber nicht bewiesen.
Dass Stieglitz in einem Chat diesbezüglich "Ich bin dabei" geschrieben, bedeute auch nicht, dass ein Zusammenhang mit der Postenbesetzung bestehe. Kurznachrichten seien schnell geschrieben. Das Argument der beiden Angeklagten, dass es sich um ein reines Freundschaftsverhältnis und kein Amtsgeschäft gehandelt hat, ließ die Richterin ebenso im Zweifel gelten.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer noch ein "sehr dichtes Beweissubstrat" gesehen und meinte: "Chats don't lie". Die von den Angeklagten ins Spiel gebrachte Freundschaft sei bei der Besetzung des Aufsichtsrats nur am Rande relevant gewesen, es habe sich vielmehr um eine Zweckgemeinschaft gehandelt, wurde argumentiert.
Kein Zusammenhang
Als "falsch" bezeichnete die Vorwürfe Straches Anwalt in seinem Plädoyer Straches Anwalt in seinem Plädoyer. Strache sei nämlich nicht für die Bestellung von Asfinag-Aufsichtsräten verantwortlich gewesen. Es könne nicht sein, dass "Einladungen von Politikern verboten sind", hatte zuvor auch Stieglitz' Verteidiger betont. Die Spenden stünden in keinem Zusammenhang mit der Besetzung des Aufsichtsratspostens.
Es handelte sich bereits um den bereits zweiten Strafprozess gegen Strache nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos. Ende August 2021 war der Ex-FPÖ-Chef vom Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) in erster Instanz verurteilt worden. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen.
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Im Zweifel freigesprochen
Die Richterin begründet ihre Entscheidung. Es ist der Staatsanwaltschaft nicht gelungen, die Schuld zu beweisen und alle Zweifel zu beseitigen. Strache und Stieglitz werden deshalb freigesprochen.
Freispruch für Strache und Stieglitz
Der ehemalige Vizekanzler wurde freigesprochen.
Urteil wird verkündet
Jetzt wird es spannend im Gerichtssaal.
Urteilsverkündung um 12 Uhr
Die Richterin zieht sich nun zurück. Das Urteil soll um 12 Uhr verkündet werden.
Strache war nicht für Asfinag-Bestellung zuständig
Strache war als Vizekanzler nicht für die Bestellung von Aufsichtsräten zuständig, so sein Verteidiger.
"Der Vorwurf ist falsch"
Eine Bestechung könne nur dann vorliegen, wenn der gebotene Vorteil den Amtsträger in seiner Amtsführung beeinflusse. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.
Strache-Anwalt am Wort
Nun startet der Verteidiger des ehemaligen FPÖ-Chefs mit seinem Plädoyer.
Verteidiger sieht keine Beweise
"Ist es verboten, Freunde zum Essen einzuladen, auch wenn die Politiker sind?" Solche Einladungen seien nur verboten, wenn es einen nachweislichen Konnex zu einem Amtsgeschäft gibt
Stieglitz-Anwalt an der Reihe
Andreas Pollak hält nun sein Plädoyer.
Spenden vorbei am Rechnungshof
Der Staatsanwalt spricht nun über die Spenden von Stieglitz an den Verein "Austria in Motion". Stieglitz habe die Kontodaten von Strache bekommen, der Zweck war, das Geld an die FPÖ vorbei am Rechnungshof zu ermöglichen
"Es war ein Amtsgeschäft Straches"
Der Staatsanwalt streicht die Rolle des ehemaligen Vizekanzlers heraus. Strache hatte die Zügel in der Hand, es liege unzweifelhaft ein Amtsgeschäft vor. Wenn dem nicht so gewesen wäre, läge verbotene Intervention vor.
"Chats don't lie"
Der Staatsanwalt betont auf die Beweiskraft der Chats: "Chats don't lie".
Staatsanwalt: "Das ist Korruption"
Der Staatsanwalt hält nun sein Plädoyer. Er sieht den Tatbestand erfüllt: „Das ist Korruption“
Schluss des Beweisverfahrens
Es sind keine Anträge mehr offen.
Verhandlung beginnt
Pünktlich um 9.30 Uhr hat Richterin Mona Zink die Verhandlung eröffnet.
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heute sollen im Straflandesgericht Wien das Urteil im Korruptionsprozess gegen Heinz-Christian Strache verkündet werden. Wir berichten LIVE.
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