Parlament

"Teichtmeister-Gesetz" wird endlich beschlossen

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Das Parlament verschärft am Donnerstag die Gesetz für den Kinderschutz, die Strafrahmen werden massiv angehoben.

Parlament. Nach mehreren Verzögerungen beschließt der Nationalrat am Mittwoch das Kinderschutzpaket – und zwar als Konsequenz aus dem Prozess gegen den Ex-Schauspieler Florian Teichtmeister der ja rechtskräftig wegen des Besitze tausender Kindermissbrauch-Dateien verurteilt wurde. Das Gesetz sorgte innerhalb der Koalition mit derartigen Streitigkeiten, dass sich Justizministerin Alma Zadic weigerte, es mit ÖVP-Staatsekretärin Claudia Plakolm gemeinsam zu präsentieren.

Anwalt Philipp Wolm, der Angeklagte Florian Teichtmeister und Anwalt Rudolf Mayer

Anwalt Philipp Wolm, der Angeklagte Florian Teichtmeister und Anwalt Rudolf Mayer (v.l.)

© APA/BARBARA GINDL
× Anwalt Philipp Wolm, der Angeklagte Florian Teichtmeister und Anwalt Rudolf Mayer
Teichtmeister wurde zu zwei Jahren bedingt verurteilt.
  • Höhere Strafen. Und das ändert sich: Künftig drohen bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch statt einem Jahr bis zu zwei Jahre Haft. Wenn es sich um Material mit unmündigen Minderjährigen handelt, können sogar bis zu drei Jahren Haft verhängt werden.
  • Bis zu 10 Jahre. Wirklich neu ist, dass bei Herstellung oder Anbieten einer „Vielzahl“ - also mehr als 30 Bildern oder Videos - von Missbrauchsdarstellungen zum Zweck der Verbreitung bis zu zehn Jahren Haft drohen.
  • Arbeitsverbote. Überarbeitet wurden auch die Regeln für Tätigkeitsverbote verurteilter Täter und Täterinnen. Wer wegen Sexualstraftaten verurteilt wurde, soll künftig von Tätigkeiten mit Kindern oder Jugendlichen ausgeschlossen werden können.
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