Wien

Am Montag: Urteil über Strasser

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Der Oberste Gerichtshof entscheidet heute über das Urteil im Lobbyisten-Prozess.

„Of course I’m a lobbyist.“ Diese Worte könnten Ex-Minister und Ex-EU-Parlamentarier Ernst Strasser (ÖVP) heute zum Verhängnis werden. Denn seine Treffen mit zwei Undercover-Journalisten, die sich als Lobbyisten ausgaben, könnten ihn heute endgültig ins Gefängnis bringen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet über Strassers Einspruch und Nichtigkeitsbeschwerde.

Der ehemalige ÖVP-Politiker war im Frühjahr nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft wegen Bestechlichkeit verurteilt worden.

Die Entscheidung des Höchstgerichts soll jetzt Klarheit in die Lobbyisten-Affäre bringen. Der Prozess befindet sich bereits in einer Neuauflage. In der ersten Runde hatte der OGH die Verurteilung aufgehoben, weil das schriftliche Urteil nicht genau genug formuliert war.

OGH: Bestätigung oder Änderung der Strafe
Der OGH kann das Urteil bestätigen, die Strafe ändern oder das Ganze nochmals an die erste Instanz zurückschicken. Sollte Strassers Urteil heute bestätigt werden, muss der Ex-Minister seine Haft antreten. Am wahrscheinlichsten würde er dann in einem der beiden oberösterreichischen Gefängnisse Suben oder Garsten unterkommen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(pli)

Ernst Strasser vor dem U-Ausschuss

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Ernst Strasser vor dem U-Ausschuss

Ex-Minister Ernst Strasser vor dem OGH

Das Verfahren wird neu aufgerollt, entschied das Höchstgericht am Dienstag.

Das Verfahren wird neu aufgerollt, entschied das Höchstgericht am Dienstag.

Das Verfahren wird neu aufgerollt, entschied das Höchstgericht am Dienstag.

Das Verfahren wird neu aufgerollt, entschied das Höchstgericht am Dienstag.

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