Plagiats-Affäre

Aschbacher darf auch ihren PhD-Titel behalten

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Die ÖVP fordert nun eine Entschuldigung der Opposition bei der ehemaligen Ministerin. 

Ex-Arbeitsministerin Christine Aschbacher dürfte auch ihren an der Slowakischen Technischen Universität (STU) in Bratislava erworbenen PhD-Titel behalten dürfen. Die Überprüfung der Plagiatsvorwürfe gegen ihre Dissertation dürfte zwar frühestens im November abgeschlossen sein , so Universitäts-Sprecher Juraj Rybansky zur APA. Selbst bei einer Bestätigung ist mit einer Titel-Aberkennung aber nicht zu rechnen.

Um in der Sache konsequent vorzugehen, seien ausländische Experten mit der Analyse von Aschbachers Arbeit beauftragt worden. Auf deren Analyse werde aber weiterhin gewartet, so Rybansky.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Fachhochschule (FH) Wiener Neustadt das Verfahren gegen die Diplomarbeit Aschbachers eingestellt hatte. Ein Gutachten hatte zwar "Mängel bei der Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis" geortet, aber die für eine Titel-Aberkennung nötige Täuschungsabsicht nicht festgestellt. Damit kann sie ihren Magister-Titel behalten.

Titel darf nicht aberkannt werden

Und auch in der Slowakei dürfte keine Aberkennung drohen. Zwar wurde dort nach zahlreichen Plagiatsskandalen, die auch hochrangige Mitglieder der aktuellen Regierung betroffen hatten, das Hochschulgesetz entsprechend novelliert. Titel dürfen aber nur dann abgenommen werden, wenn die entsprechende Abschlussarbeit nach dem 1. Jänner 2021 eingereicht wurde. Aschbacher hatte ihre Dissertation bereits 2020 abgegeben. Ob der Ex-Ministerin andere Konsequenzen drohen könnten, wollte Rybansky nicht kommentieren.

Die STU war in der Slowakei unter den ersten Hochschulen, die sich einem öffentlichen Aufruf slowakischer Bildungseinrichtungen gegen unsaubere Titelerlangung angeschlossen haben. "Ein akademischer Titel soll kein Schmuckstück sein, mit dem Politiker oder Unternehmer nur ihren sozialen Status erhöhen wollen. Er muss das Ergebnis anständiger Forschungsarbeit sein," hieß es damals.

ÖVP fordert Entschuldigung

Die ÖVP fordert nach der Entscheidung der FH Wiener Neustadt eine Entschuldigung der Opposition bei Aschbacher. "Einmal mehr hat der Realitätscheck bewiesen, dass die mediale Hetzjagd, befeuert von den Oppositionsparteien, schon vor vollständiger Aufklärung der Wahrheit unwiderrufliche Folgen hatte", so Generalsekretär Axel Melchior in einer Aussendung.

"Umgehauen" hat die Einstellung des Verfahrens dagegen "Plagiatsjäger" Stefan Weber, der entsprechenden Textstellen in Aschbachers Arbeiten öffentlich gemacht hatte. "Offenbar habe ich einen zu strengen Plagiatsbegriff, sage ich einmal ironisch", meinte Weber zur APA.

Die Entscheidungen der vergangenen Jahre zu den Arbeiten von Ex-Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP), Staatsoperndirektor Bogdan Roscic, Ex-SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda und jetzt eben Aschbacher seien immer demselben Muster gefolgt: "Ich finde Textteile, die haben keine Anführungszeichen und keine Fußnoten, und ich nenne das Plagiat. Offenbar bin ich da zu streng. Dann müsste ich aber auch bei der Uni Salzburg anrufen, dass sie mir 1989 die Zitierregeln zu streng beigebracht haben. Ironie off."

Weber übt Kritik

Derzeit werde im Auftrag des Bildungsministeriums ein Wiki zum Thema Zitier-Standards erarbeitet, dessen Erstautor er sei. "Da bin ich offenbar der falsche Mann dafür, weil ich zu streng bin", meinte Weber. Von seinen Kollegen bei diesem Projekt habe er das allerdings noch nicht gehört.

Es gehe ihm ja auch nicht darum, dass Aschbacher oder andere Personen ihre Titel verlieren. "Was mich wurmt: In den ganzen Mitteilungen steht dann immer, dass 'Mängel in der wissenschaftlichen Praxis' gefunden wurden, aber keine Täuschungsabsicht nachgewiesen werden konnte. Aber keiner beantwortet die Frage: Wurde jetzt plagiiert? Für mich ist das verlogen. Man soll doch sagen: Ist es ein Plagiat oder nicht? Die andere Frage ist, ob es studienrechtlich relevant ist. Ich habe kein Problem damit, wenn die Hochschule sagt: Nein, es ist nicht relevant. Aber dass man nicht über den Mund bringt zu sagen, dass plagiiert wurde oder nicht.. .Warum nennt man das Ding nicht beim Namen?"

Interessant wäre auch, die Gutachten zumindest in Auszügen zu veröffentlichen, meinte Weber. So könnte man wenigstens die Argumentationslinie erkennen. "Warum sagt man, da gab es eine Täuschungsabsicht bzw. da gab es keine?"
 

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