Asylbescheid soll erst nach Ende der Lehrausbildung ausgestellt werden
ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat sich in der Frage, ob in Lehre befindliche Asylwerber bei negativem Bescheid sofort abgeschoben werden sollen, am Mittwoch für eine "pragmatische Lösung" von Altfällen ausgesprochen. Er und Ex-ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck schlagen vor, dass der Asylbescheid bei etwa 900 Altfällen erst nach dem Ende der Lehrausbildung ausgestellt bzw. vollzogen wird.
So könne die Lehre auf jeden Fall abgeschlossen werden, teilte die ÖVP am Mittwoch in einer schriftlichen Stellungnahme der APA mit. Sollte der Asylbescheid dann positiv ausfallen, könne der Asylwerber in Österreich bleiben. Im Falle eines negativen Bescheides müsse der Asylwerber das Land verlassen, könne jedoch mit einer abgeschlossenen Ausbildung in seinem Heimatland einen Beitrag zum Wiederaufbau seines Landes leisten, so die ÖVP.
Schnellere Verfahren
Weiters teilte die Volkspartei mit, dass in Zukunft schnellere Asylverfahren notwendig seien. Dadurch bestehe schon innerhalb kürzester Zeit Klarheit darüber, ob der betroffene Asylwerber bleiben kann oder nicht. Der Beginn einer Lehre soll in Zukunft überhaupt erst nach einem positiven Asylbescheid möglich sein.
Die Einführung der Möglichkeit, dass Asylwerber während des laufenden Verfahrens eine Lehre beginnen können, bezeichnete die ÖVP in der Aussendung als "Fehler der damaligen rot-schwarzen Bundesregierung". In der türkis-blauen Koalition hatte sich die ÖVP den Bestrebungen auch von einzelnen Vertretern der eigenen Partei für eine Lösung der in Lehre befindlichen Asylwerber widersetzt.