Das Hilfswerk ortet Kürzungen bei Förderungen für 24-h-Betreuung daheim.
Aufregung herrscht rund um eine Änderung bei den Bestimmungen zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim. Das Hilfswerk kritisierte am Donnerstag eine angebliche Streichung der Förderung für 24-Stunden-Betreuung für Menschen in den Pflegestufen 3 und 4, die keine Demenzkrankheit bzw. sonstige psychische Beeinträchtigung haben. Im Sozialministerium wies man diese Darstellung zurück. Es gehe lediglich darum, dass sich Betroffene eine - für die Förderwürdigkeit notwendige - "psychische Beeinträchtigung" künftig durch den Facharzt und nicht wie bisher durch den Hausarzt bestätigen lassen müssen.
Ministerium dementiert
Es sei für Bezieher der Pflegestufen 3 und 4 auch schon bisher so gewesen, dass zusätzlich zu einer körperlichen Einschränkung auch eine psychische Beeinträchtigung vorliegen muss, um die Förderung für die 24-h-Betreuung beantragen zu können, hieß es aus dem Sozialministerium. Hier habe sich nichts geändert, sagte ein Sprecher von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S).
Psychische Beeinträchtigung
Neu ist laut Sozialministerium, dass diese psychische Beeinträchtigung künftig vom Facharzt und nicht wie bisher nur durch den Hausarzt bestätigt werden muss. Keinesfalls sei - wie vom Hilfswerk behauptet - der Gang zum Amtsarzt vorgeschrieben, so der Sprecher. Die (per Verordnung festgelegte) Neuerung würde außerdem nur für Neu-Anträge gelten.
Im Hilfswerk widersprach man auf Nachfrage dieser Darstellung. Bisher sei es zwar so gewesen, dass man sich die Notwendigkeit der 24-Stunden Betreuung in den Pflegestufen 3 und 4 vom Hausarzt bestätigen lassen musste. Allerdings sei dafür kein konkretes Krankheitsbild Voraussetzung gewesen, was jetzt ("psychische Beeinträchtigung") sehr wohl der Fall sei.
"Nicht zu rechtfertigen"
Hilfswerk-Präsident Othmar Karas hatte erklärt, diese Maßnahme sei "sachlich in keiner Weise zu rechtfertigen". Für die betroffenen Menschen sei das eine Katastrophe. Damit würden jene, die sich eine 24-Stunden-Betreuung ohne Förderung nicht leisten können, in Altenheime gedrängt, wo die Betreuung darüber hinaus auch viel mehr Geld koste als jene in den eigenen vier Wänden.
Für die 24-Stunden-Betreuung daheim gibt es bundesweit einheitliche Untergrenzen für die Förderung. Greift man auf die Hilfe einer selbstständigen Betreuungskraft zu, so erhält man pro Monat 550 Euro, stellt man eine Betreuungskraft an, so wird man mit 1.100 Euro gefördert.