Regierungsbeschluss

Ausländische Forscher bekommen mehr Zugang zum Arbeitsmarkt

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Die Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz ist im MInisterrat abgesegnet worden.

Die Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz hat am Mittwoch den Ministerrat passiert. Die letzten Unstimmigkeiten sind durch Protokollanmerkungen quasi erledigt. Darin steht, dass über die noch strittigen Punkte mit den Sozialpartnern debattiert werden soll. SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger hatte vor der Regierungssitzung mehr Schutz gegen Lohndumping gefordert.

Buchinger wollte mehr Kontrolle
Der Sozialminister meinte, die von ihm geforderten Kontrollinstrumente seien mit den Protokollanmerkungen abgesichert. Ihm ginge es darum, Lohndumping und Missbrauch zu verhindern und nicht durch die arbeitsrechtlichen Erleichterungen für Zuwanderer übers Ziel zu schießen. Das Gesetzesvorhaben an sich lehnt er nicht ab. Er wolle nur Missbrauch verhindern, denn Unternehmer seien "oft findig".

Vizekanzler Wilhelm Molterer bezeichnete die Novelle, in der arbeitsrechtliche Verbesserungen für Forscher und ihre Familien vorgesehen sind, als klares Signal in Richtung einer schrittweisen Öffnung des Arbeitsmarktes.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein sieht die Novelle als "äußerst attraktives Angebot" für "die besten Köpfe der Welt".

Erleichterungen für ausländische Forscher
Mit dem Gesetz werden die jetzt gültigen Ausnahmeregelungen für Forscher auf den außeruniversitären Bereich, sprich auf Unternehmen, ausgeweitet. Dadurch können Forscher nicht nur in Forschungseinrichtungen, sondern in allen Bereichen der Wirtschaft ohne Einschränkung arbeiten.

Zudem gibt es Erleichterungen für die Familienangehörigen der Wissenschafter. Auch sie dürfen in Zukunft in Österreich ohne Einschränkung arbeiten. Strittig ist die Anzeigepflicht für diesen Bereich.

Darüber hinaus wird für Forscher und ihre Angehörigen die Möglichkeit für eine dauerhafte Niederlassung in Österreich geschaffen. Sie können auf Basis der Ausnahmeregelung in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes wechseln.

Weiters werden subsidiär Schutzberechtigte im Bereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes Asylberechtigten gleichgestellt und können in Zukunft sofort nach Zuerkennung dieses Status bewilligungsfrei eine Beschäftigung aufnehmen. Die Wartezeit von einem Jahr entfällt.

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Daneben enthält die Novelle noch die Erweiterung der Zulassung von Saisoniers in der Land- und Forstwirtschaft von sechs auf neun Monate. Sie soll mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten.

Lob
Die Österreichische Rektorenkonferenz begrüßt die Novelle und erhofft sich davon eine Stärkung des heimischen Wissenschaftsstandortes. Die Wirtschaftskammer spricht von einem "wichtigen Schritt".

Tadel
Kritik kommt von der Grünen Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger. Ihrer Meinung nach verfügen Forscher weiterhin nur über ein "Aufenthaltsrecht zweiter Klasse". Es könne etwa nicht zu einem unbefristeten Aufenthalt führen und die Verleihung der Staatsbürgerschaft sei gar erst frühestens nach 15 Jahren möglich. Die Genehmigungsverfahren würden "umständlich und schikanös" bleiben.

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