Ausschussberatungen über Berichte werden künftig generell öffentlich zugänglich gemacht und die Fragestunde im Nationalrat reformiert.
Darauf hat sich das Geschäftsordnungskomitee am Freitag geeinigt. Mit der heiklen Diskussion über das Thema Untersuchungsausschuss will das GO-Komitee am 18. Februar beginnen.
"Diskontinuitätsprinzip" durchbrochen
Zudem ist
geplant, das Mindestalter für die Unterstützung von Bürgerinitiativen von 19
auf 16 zu senken und das sogenannte "Diskontinuitätsprinzip" in
Ausnahmefällen zu durchbrechen. Das bedeutet, dass etwa Volksbegehren und
Bürgerinitiativen nach Ende einer Legislaturperiode künftig nicht mehr
verfallen sollen, sondern automatisch dem neu gewählten Nationalrat
zugewiesen werden, wenn die Beratungen darüber noch nicht abgeschlossen
waren. Von der Durchbrechung des Diskontinuitätsprinzips werden auch
unerledigte Berichte des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft umfasst
sein. Sie sollen nach Beendigung einer Legislaturperiode ebenfalls nicht
mehr neu eingebracht werden müssen.
Lebhaftere Fragestunden kommen
Die Fragestunde soll durch die
Änderungen "lebhafter" gestaltet werden. Wie bereits bei den vergangenen
Sitzungen erprobt, sollen die Abgeordneten die Möglichkeit haben, ihre
Fragen bzw. Zusatzfragen zu begründen und damit in einen Dialog mit dem
befragten Regierungsmitglied zu treten. Dabei sind sowohl für die
Fragesteller als auch für das Regierungsmitglied strikte
Redezeitbeschränkungen von einer bzw. zwei Minuten vorgesehen.
Öffentliche Ausschussberatungen
Die Ausschussberatungen über
Berichte sollen künftig auch dann öffentlich sein, wenn diese im Ausschuss
nicht "enderledigt", sondern in weiterer Folge auch vom Plenum des
Nationalrats diskutiert werden. Gleichzeitig können die einzelnen Fraktionen
in Hinkunft darauf bestehen, bestimmte Berichte im Plenum zu behandeln. Die
genaue Anzahl und der Verteilungsschlüssel zwischen den Fraktionen wird von
der Präsidiale festgelegt, jede Fraktion wird aber zumindest einen Bericht
nennen können.
Was die geplante Neuregelung der sogenannten "Europatage" des Nationalrats betrifft, sollen die Europa-Sprecher der einzelnen Parteien noch offene Fragen klären. Unter anderem geht es darum, wie häufig "Aktuelle Europastunden" abgehalten werden sollen und ob österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments bei EU-Debatten ein Rederecht erhalten.